Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 04.12.2019

Gender Budgeting: Fortschritte und Herausforderungen

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ersuchte den Budget­dienst um eine Studie zu den Entwicklungen im Bereich Gender Budgeting und Gleich­stellung seit dem Inkraft­treten der 2. Etappe der Haushalts­rechts­reform und insbesondere im Zeit­raum 2017‑2019. Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über die Fort­schritte und Heraus-forderungen auch im internationalen Vergleich.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu Gender Budgeting / PDF, 2 MB

Kurzfassung

Die Studie zur Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch‑Hosek untersucht die Entwicklungen im Bereich des Gender Budgeting und der Gleich­stellung seit dem Inkraft­treten der zweiten Etappe der Haushalts­rechts­reform und gibt einen Überblick über die Fort­schritte und Heraus­forderungen im internationalen Vergleich.

Im internationalen Vergleich zählt Österreich zu jenen 12 von 34 OECD-Staaten, die Gender Budgeting eingeführt und zudem ein umfassendes Gender Budgeting-Instrumentarium über den gesamten Budget­zyklus mit einer starken rechtlichen Verankerung entwickelt haben. Der Gleichstellungs­aspekt ist die einzige Ziel­setzung, die von allen Ressorts im gesamten Haushalts­kreis­lauf und auf allen Ebenen der Wirkungs­orientierung zu berücksichtigen ist. Eine systematische Verknüpfung der Wirkungs­informationen mit dem Budget ist dabei jedoch nicht vor­gesehen und Budget­ressourcen werden daher grund­sätzlich nicht auf Frauen und Männer auf­geteilt. Der stark dezentrale Ansatz, bei dem sämtliche Ressorts und Obersten Organe für ihren Aufgaben­bereich Gleichstellungs­ziele definieren, sorgt für eine systematische Anwendung in der gesamten Bundes­verwaltung, gleich­zeitig führt der bottom-up Ansatz zu einer strategischen Unter­steuerung, einer unterschiedlichen Qualität der Wirkungs­informationen und einem erhöhten Koordinations­aufwand. Eine Gleichstellungs­strategie, die von der Bundes­regierung in einem koordinierten Prozess unter Einbindung der Zivil­gesellschaft erarbeitet und veröffentlicht wird, könnte als Ausgangs­punkt für die Formulierung konkreter Maßnahmen und Indikatoren dienen und würde die Ex-ante- und Ex-post-Bewertung der Gender­effekte von staatlichen Programmen und Maßnahmen ermöglichen.

Eine Analyse der Gender Indikatoren zeigt die Heraus­forderungen, aber auch Verbesserungen beim Schließen von Gender­lücken. So ist der Gender Pay Gap in Österreich in den letzten zehn Jahren zwar von 25,5 % (2007) auf 19,9 % (2017) gesunken, dennoch liegt er weiterhin deutlich über dem europäischen Durch­schnitt von 16,0 %. Die Analyse der Gründe zeigt ein differenzierteres Bild. Die Zunahme der in Österreich vergleichs­weise hohen Frauen­erwerbs­tätigkeit ist auf den deutlichen Anstieg der Teilzeit­arbeit zurück­zu­führen, bei der Österreich deutlich über dem EU-Durch­schnitt liegt. Der von den Frauen am häufigsten genannte Grund für Teilzeit­beschäftigung liegt in der Betreuung von Kindern und pflege­bedürftigen Erwachsenen. Zudem ist der Arbeits­markt durch eine starke branchen- und berufs­bezogene Segregation gekenn­zeichnet. Da Frauen im Schnitt niedrigere Erwerbs­einkommen haben und ihre Versicherungs­verläufe Lücken aufweisen, liegen die Alters­pensionen der Frauen, bezogen auf die Daten des Haupt­verbandes der Sozial­versicherungs­träger, je nach Art der Berechnung um rd. 40 % bis 50 % unter den Pensionen der Männer. 18 % der Frauen, aber nur 9 % der Männer über 65 Jahre sind armuts- und ausgrenzungs­gefährdet.

Die Umsetzung von Gender Budgeting erfordert, dass einerseits umfassende verlässliche geschlechts­spezifische Daten­grund­lagen erhoben werden und dass anderer­seits ausreichende Analyse­kapazitäten mit entsprechendem Know‑how zur Verfügung stehen. Die Daten einer Zeit­verwendungs­erhebung dienen als Grund­lage für Unter­suchungen im Bereich der Lebens­qualitäts­forschung und helfen, das Leben unterschiedlicher Bevölkerungs­gruppen besser zu beobachten. Die letzte österreichische Zeit­verwendungs­studie 2008/09 wurde von der Statistik Austria im Auftrag des Frauen­ministeriums durch­geführt. Zeit­verwendungs­studien werden EU-weit nach ein­heitlichen Richt­linien von EUROSTAT erstellt, sie sind jedoch nicht verpflichtend (2009 haben 18 Mitglied­staaten, darunter Österreich teil­genommen). Die Ergebnisse einer neuen Zeit­verwendungs­studie könnten die Evidenz­basis zur Definition und Beurteilung der Erreichung von Gleichstellungs­zielen erweitern, die Anwendungs­gebiete gehen jedoch weit darüber hinaus.

Basierend auf den Ergebnissen dieser Analyse, die auch die Ergebnisse anderer Studien berücksichtigt, werden die folgenden Weiter­entwicklungs­potentiale, insbesondere zur Stärkung der Informations­basis für Debatten des Budget­ausschusses sowie des National­rats, abgeleitet:

  • Ausgehend vom Regierungs­programm könnte eine mehr­jährige Gleichstellungs­strategie erarbeitet werden, aus der die Gleichstellungs­ziele abgeleitet werden können.
  • Die Wirkungs­informationen zur Gleich­stellung im Bundes­voranschlag sollten in einigen Verwaltungs­bereichen stärker auf externe, gesellschafts­politische Wirkungen abzielen und in ihrer Wirkung auf einen größeren Personen­kreis ausgerichtet sein.
  • Bei Regelungs­vorhaben mit besonderer Gleichstellungs­relevanz sollten die im Bund nur begrenzt verfügbaren Fach­kapazitäten nicht erst im Begutachtungs­verfahren, sondern bereits in der Konzeption der WFA konzentriert eingesetzt werden.
  • Eine stärkere Ex-ante-Koordination der Ressorts und eine gemeinsame Ausrichtung an über­geordneten strategischen Gleichstellungs­zielen könnte die Effizienz der Gleichstellungs­politik erhöhen.
  • Eine Verknüpfung von wesentlichen Gleichstellungs­maßnahmen mit Ressourcen könnte die Aussage­kraft der Wirkungs­informationen deutlich erhöhen.
  • Ein Gender Budget Statement sollte auch quantitative Darstellungen über die für Gleich­stellung aufgewendeten Ressourcen umfassen und die Auswirkungen gleichstellungs­relevanter Programme und Vorhaben (z. B. auch umfassende Konjunktur- bzw. Spar­maßnahmen) auf die Geschlechter gesamthaft analysieren.
  • Neben der Schließung der Daten­lücken sollte insbesondere auch die analytische Kompetenz der Ressorts gestärkt werden, um die verfügbaren Daten besser für Gleichstellungs­analysen nutzen zu können. Eine Zeit­verwendungs­studie würde zur Verbesserung der Daten­grund­lage beitragen.
  • Bei Spending Reviews sollte die Auswirkung auf relevante Gleichstellungs­aspekte sowie eine Abschätzung, wie unter­schiedlich Frauen und Männer von entsprechenden Maßnahmen betroffen sind, systematisch in den Ansatz integriert werden.