Überblick
Bis zum im Juni geplanten Budgetbeschluss regelt das am 7. März 2025 beschlossene Gesetzliche Budgetprovisorium 2025 die vorläufige Gebarung des Finanzjahres 2025 auf Grundlage des Bundesfinanzgesetzes 2024. Mit einer Novelle wird das Gesetzliche Budgetprovisorium 2025 an die ab 1. April in Kraft tretenden Kompetenzverschiebungen zwischen den Ministerien angepasst. Die Änderungen bestehen aus saldenneutralen Umschichtungen iHv 1.011 Mio. EUR bei den Auszahlungen und iHv 835 Mio. EUR bei den Einzahlungen. Die größten Umschichtungen auf der Auszahlungsseite betreffen die Übertragung der Energieangelegenheiten in die UG 40-Wirtschaft und der Medienangelegenheiten in die UG 17-Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport. Auf der Einzahlungsseite dominiert die Umschichtung von Anteilsrechten an der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) in die UG 40. Gleichzeitig erfolgen entsprechende Personalumschichtungen.
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