Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 28.06.2016

Haftungsgesetz-Kärnten

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Mit dem vorliegenden Gesetzes­entwurf sollen die gesetzlichen Voraus­setzungen geschaffen werden, ein Memorandum of Understanding (MoU) mit Gläubigern der HETA zum Rückkauf landes­behafteter Schuld­titel umzusetzen. Dieses MoU sieht neben einer Bar­abfindung für nicht nachrangige Gläubiger auch die Möglichkeit vor, ihre landes­behafteten Schuld­titel gegen vom Kärntner Ausgleichs­zahlungs-Fonds (KAF) emittierte und mit einer Bundes­garantie ausgestatteten Nullkupon-Inhaber­schuld­verschreibungen zu tauschen. Weiters sollen Angebote zum Rück­kauf dieser bundes­behafteten Inhaber­schuld­verschreibungen gemacht werden.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Haftungsgesetz-Kärnten / PDF, 238 KB

Kurzfassung

Regelungsinhalt

Ein Memorandum of Understanding (MoU) mit Gläubigern der HETA zum Rückkauf landes­behafteter Schuld­titel sieht neben einer Bar­abfindung für nicht nachrangige Gläubiger iHv 75 % sowie einer Bar­abfindung für nachrangige Gläubiger iHv 30 % des Nominales der gehaltenen HETA‑Schuldtitel nunmehr für Gläubiger auch die Möglichkeit vor, ihre landes­behafteten Schuld­titel gegen vom Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) emittierte Nullkupon-Inhaber­schuld­verschreibungen zu tauschen, die mit einer Bundes­garantie ausgestattet und nach einer Laufzeit von 13,5 Jahren zu einem Kurs von 100 % getilgt werden. Weiters wird vorgesehen, dass nach Emission und einer Behalte­dauer von maximal 60 Tagen vom KAF oder der Abbau­management­gesellschaft des Bundes (ABBAG) Angebote zum Rück­kauf dieser bundes­behafteten Inhaber­schuld­verschreibungen gemacht werden, wobei sich der Rück­kaufs­preis nach dem zu diesem Zeit­punkt errechneten Bar­wert richtet.

Für die Bundesgarantie der durch den KAF zu emittierenden Inhaber­schuld­verschreibungen ist eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich, die es dem Bundes­minister für Finanzen ermöglicht, Haftungen für Kredit­operationen des KAF zu übernehmen. Der Gesamt­betrag der Haftungen soll laut Regierungs­vorlage 11 Mrd. EUR an Kapital und Zinsen nicht übersteigen.

Die Finanzierung des KAF zum Ankauf landes­behafteter Schuld­titel der HETA soll iHv 1,2 Mrd. EUR durch das Land Kärnten erfolgen. Die weiteren Mittel für die vorgesehene Bar­abfindung sowie den Rückkauf der bundesgarantierten Nullkupon-Inhaberschuld­verschreibungen sollen dem KAF durch die ABBAG zur Verfügung gestellt werden. Dazu soll die ABBAG ein Darlehen des Bundes, vertreten durch die Österreichische Bundes­finanzierungs­agentur (OeBFA) erhalten. Da das Darlehen gemäß § 81 BHG sicher rückführbar sein muss, ist die Höhe der darüber möglichen Finanzierung mit den erwartbaren Verwertungs­erlösen aus den HETA-Schuldtiteln begrenzt. Gemäß den Erläuterungen soll der restliche Teil der Finanzierung durch Gewährung eines Gesellschafter­zuschusses an die ABBAG erfolgen. Alternativ dazu könnte der Bund gemäß Finanz­markt­stabilitäts­gesetz (FinStaG) auch eine Haftung für Verbindlichkeiten der ABBAG übernehmen. Dazu wird der Rahmen des FinStaG um 1,5 Mrd. EUR auf 23,5 Mrd. EUR angehoben.  Die Haftungs­ermächtigung für Kredit­operationen des KAF iHv 11 Mrd. EUR und die Erhöhung des Rahmens des FinStaG iHv 1,5 Mrd. EUR erfordern im Bundes­haftungs­obergrenzen­gesetz (BHOG) eine entsprechende Erhöhung der Ober­grenze für sämtliche vom Bundesminister für Finanzen übernommenen Haftungen und Schadloshaltungs­verpflichtungen um 12,5 Mrd. EUR auf 192,6 Mrd. EUR.

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzung (WFA) fehlt und entspricht nicht den Anforderungen des § 17 BHG 2013 und der dazu ergangenen Verordnung der Bundesministerin für Finanzen.

Auswirkungen auf Schuldenstand und Defizit

Die in der Regierungs­vorlage vorgesehenen Optionen der HETA Gläubiger haben unterschiedliche finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte bzw. können zu einer Veränderung des Maastricht Schulden­stands und (in geringem Ausmaß) zu defizit­wirksamen Ausgaben führen. Offen ist, ob im Gegenzug die mit einer Einigung mit den Gläubigern verbundene Reduktion der Verbindlichkeiten in der Maastricht‑Rechnung als positiver Vermögens­transfer berücksichtigt werden kann, der das Maastricht‑Defizit reduzieren würde. Die gesamt­staatlichen Auswirkungen der angebotenen Varianten unterscheiden sich in einigen Aspekten. Die endgültigen Auswirkungen einer Einigung richten sich nach dem Anteil, zu dem die Gläubiger sich für die jeweiligen Varianten entscheiden.

Bis 31. März 2016 wurden seit der Implementierung des Banken­pakets im Oktober 2008 Maßnahmen für die HETA, vormals Hypo Alpe‑Adria‑Bank International AG iHv 8,5 Mrd. EUR getroffen.

Im Zeitraum zwischen 2009 und 2015 wurden im Maastricht Saldo des Bundes in Summe defizit­erhöhende Vermögens­transfers iHv rd. 10,7 Mrd. EUR aus Maßnahmen für die HETA (bzw. HBInt) verbucht.