Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2022 soll die gesetzliche Grundlage zur Leistung österreichischer Beiträge für die 20. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA‑20) und den Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund), die außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative (IDA‑MDRI)) und die 8. Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF‑8) geschaffen werden. Dafür sind in den Jahren 2022 bis 2033 sowohl im Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) als auch im Ergebnishaushalt (Aufwendungen) Budgetmittel iHv insgesamt 507,3 Mio. EUR (435,9 Mio. EUR entfallen auf IDA‑20 und den Debt Relief Trust Fund, 12,6 Mio. EUR auf IDA‑MDRI und 58,8 Mio. EUR auf GEF‑8) vorgesehen.
IDA ist die bedeutendste multilaterale Finanzinstitution, die Finanzmittel zur Armutsminderung bereitstellt. Dazu erhalten 74 der ärmsten Länder weltweit, darunter 39 Länder in Afrika, Kredite zu besonders günstigen Konditionen und in begrenztem Ausmaß auch Zuschüsse. Die Entschuldung von hochverschuldeten, armen Ländern (Heavily Indebted Poor Countries – HIPC‑Initiative) ist Teil des IDA‑20 Programms. Die GEF wurde 1991 als administrative Dachorganisation eingerichtet, um Entwicklungs- und Transformationsländer bei der Bewältigung von grundlegenden weltweiten Umweltproblemen zu unterstützen.
Das Vorhaben trägt zum Wirkungsziel 4 der UG 45‑Bundesvermögen im Bundesvoranschlag 2021 bei, das auf die Qualität der Leistungserbringung der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Official Development Assistance (ODA) Leistungen des BMF ausgerichtet ist. Die Zahlungen sind zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar und werden gemäß dem von der OECD festgelegten Beitragsschlüssel teilweise auch für die internationale Klimafinanzierung angerechnet. Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich Internationaler Finanzinstitutionen stellt einen Kernbereich der internationalen Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) dar. Österreich hat zugesagt, die ODA-Quote mittelfristig auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Im Jahr 2020 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit insgesamt 1,1 Mrd. EUR oder 0,29 % des BNE. Für 2021 weist das OECD Dashboard aktuell für Österreich eine ODA-Quote von 0,31 % des BNE aus. Die für 2022 prognostizierte deutliche Steigerung der ODA-Quote ist auf die Entschuldung des Sudan zurückzuführen.