Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 27.06.2022

IFI-Beitragsgesetz 2022

Analyse vom 27. Juni 2022

Überblick

Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2022 soll die gesetzliche Grundlage zur Leistung österreichischer Beiträge für die 20. Wieder­auffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungs­organisation (IDA‑20) und den Beitrag zum Treuhand­fonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund), die außerordentliche Wieder­auffüllung der Internationalen Entwicklungs­organisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative (IDA‑MDRI)) und die 8. Wieder­auffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF‑8) geschaffen werden. Dafür sind in den Jahren 2022 bis 2033 sowohl im Finanzierungs­haushalt (Auszahlungen) als auch im Ergebnis­haushalt (Aufwendungen) Budgetmittel iHv insgesamt 507,3 Mio. EUR (435,9 Mio. EUR entfallen auf IDA‑20 und den Debt Relief Trust Fund, 12,6 Mio. EUR auf IDA‑MDRI und 58,8 Mio. EUR auf GEF‑8) vorgesehen.

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Kurzfassung

Mit dem IFI-Beitragsgesetz 2022 soll die gesetzliche Grundlage zur Leistung österreichischer Beiträge für die 20. Wieder­auffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungs­organisation (IDA‑20) und den Beitrag zum Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund), die außerordentliche Wieder­auffüllung der Internationalen Entwicklungs­organisation (Multilaterale Entschuldungs­initiative (IDA‑MDRI)) und die 8. Wieder­auffüllung des von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhand­fonds (GEF‑8) geschaffen werden. Dafür sind in den Jahren 2022 bis 2033 sowohl im Finanzierungs­haushalt (Auszahlungen) als auch im Ergebnis­haushalt (Aufwendungen) Budget­mittel iHv insgesamt 507,3 Mio. EUR (435,9 Mio. EUR entfallen auf IDA‑20 und den Debt Relief Trust Fund, 12,6 Mio. EUR auf IDA‑MDRI und 58,8 Mio. EUR auf GEF‑8) vorgesehen.

IDA ist die bedeutendste multilaterale Finanzinstitution, die Finanzmittel zur Armuts­­minderung bereitstellt. Dazu erhalten 74 der ärmsten Länder weltweit, darunter 39 Länder in Afrika, Kredite zu besonders günstigen Konditionen und in begrenztem Ausmaß auch Zuschüsse. Die Entschuldung von hoch­verschuldeten, armen Ländern (Heavily Indebted Poor Countries – HIPC‑Initiative) ist Teil des IDA‑20 Programms. Die GEF wurde 1991 als administrative Dach­organisation eingerichtet, um Entwicklungs- und Transformations­länder bei der Bewältigung von grundlegenden weltweiten Umwelt­problemen zu unterstützen.

Das Vorhaben trägt zum Wirkungsziel 4 der UG 45‑Bundes­vermögen im Bundes­voranschlag 2021 bei, das auf die Qualität der Leistungserbringung der Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und der Official Development Assistance (ODA) Leistungen des BMF ausgerichtet ist. Die Zahlungen sind zur Gänze auf die österreichische ODA-Quote anrechenbar und werden gemäß dem von der OECD festgelegten Beitrags­schlüssel teilweise auch für die internationale Klima­finanzierung angerechnet. Die multilaterale Entwicklungs­zusammenarbeit (EZA) im Bereich Internationaler Finanz­institutionen stellt einen Kern­bereich der internationalen Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungs­ziele (SDGs) dar. Österreich hat zugesagt, die ODA-Quote mittelfristig auf 0,7 % des Brutto­national­einkommens (BNE) zu erhöhen. Im Jahr 2020 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungs­zusammenarbeit insgesamt 1,1 Mrd. EUR oder 0,29 % des BNE. Für 2021 weist das OECD Dashboard aktuell für Österreich eine ODA-Quote von 0,31 % des BNE aus. Die für 2022 prognostizierte deutliche Steigerung der ODA-Quote ist auf die Entschuldung des Sudan zurückzuführen.