Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 16.02.2024

Initiativanträge im Budgetausschuss im Februar 2024

Überblick

In den Nationalratssitzungen am 15. Dezember 2023 bzw. am 31. Jänner 2024 wurden von Abgeordneten der Regierungs­parteien drei Initiativ­anträge eingebracht, die dem Budget­ausschuss zugewiesen wurden und in der Sitzung am 22. Februar 2024 behandelt wurden. Diese betreffen eine Ausweitung des Energie­krisen­beitrags auf das Jahr 2024, eine Anhebung der Frei­grenze für die Besteuerung der sonstigen Bezüge (z. B. Urlaubs- und Weihnachts­geld), die Erhöhung des Sonder­ausgaben­abzugs für Kirchen­beiträge und eine Verlängerung der Regelung betreffend der Kosten­übernahme durch den Bund von COVID‑19-Impfungen im nieder­gelassenen Bereich.

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Kurzfassung

In den Nationalrats­sitzungen am 15. Dezember 2023 bzw. am 31. Jänner 2024 wurden von Abgeordneten der Regierungs­parteien drei Initiativ­anträge eingebracht, die dem Budget­ausschuss zugewiesen wurden und in der Sitzung am 22. Februar 2024 behandelt werden.

Mit dem Initiativantrag 3824/A sollen der Energie­krisen­beitrag-Strom (EKB‑S) und der Energie­krisen­beitrag-fossile Energie­träger (EKB‑F) auf das Kalender­jahr 2024 ausgeweitet und Adaptierungen beim Tarif vorgenommen werden. Darüber hinaus soll bei der Einkommen­steuer die Frei­grenze für die Besteuerung der sonstigen Bezüge (z. B. Urlaubs- und Weihnachts­geld) befristet für das Jahr 2024 erhöht werden. Von der Anhebung der Frei­grenze sind rd. 700.000 Personen im Jahr 2024 betroffen, welche durch­schnittlich um 56 EUR entlastet werden. Daraus resultiert ein Entlastungs­volumen iHv 39 Mio. EUR mit entsprechenden Minder­einzahlungen bei der Lohn­steuer. Die Einzahlungen aus den beiden Energie­krisen­beiträgen beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt rd. 255 Mio. EUR und lagen damit deutlich unter den Erwartungen. Im BVA 2024 sind weitere Ein­zahlungen von 100 Mio. EUR budgetiert. Durch die Verlängerung um das Jahr 2024 wird es heuer zu weiteren nicht veran­schlagten Einzahlungen aus dem Energie­krisen­beitrag kommen. Durch die Ausweitung der Absetz­barkeit begünstigter Investitionen und den tendenziell rückläufigen Strom­preisen dürften die durch den Initiativ­antrag erzielten Mehr­einnahmen aber insgesamt gering ausfallen.

Der Initiativantrag 3815/A sieht vor, dass der jährliche Höchst­betrag für den Sonder­ausgaben­abzug von Pflicht­beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religions­gemeinschaften von 400 EUR auf 600 EUR pro Jahr angehoben wird. Der Einnahmen­entfall der aktuellen Regelung wird im Förderungs­bericht 2022 mit 100 Mio. EUR pro Jahr beziffert. Da die Mehrheit der Beitrags­zahler:innen einen Beitrag unter dem derzeitigen Höchst­betrag von 400 EUR leistet und somit von der Änderung nicht betroffen ist, dürften die budgetären Auswirkungen dieser Änderung gering ein.

Der Initiativantrag 3869/A sieht eine Verlängerung der Regelung betreffend der Kosten­übernahme durch den Bund von COVID‑19-Impfungen im nieder­gelassenen Bereich bis 31. August 2024 statt bis 31. März 2024 vor. Darüber hinaus soll die haushalts­rechtliche Ermächtigung betreffend die Verfügung über im Eigentum des Bundes stehende Bestände an COVID‑19-Impfstoffen um ein Jahr bis 30. Juni 2025 verlängert werden.