Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 16.02.2024

Initiativanträge im Budgetausschuss im Februar 2024

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

In den Nationalratssitzungen am 15. Dezember 2023 bzw. am 31. Jänner 2024 wurden von Abgeordneten der Regierungs­parteien drei Initiativ­anträge eingebracht, die dem Budget­ausschuss zugewiesen wurden und in der Sitzung am 22. Februar 2024 behandelt wurden. Diese betreffen eine Ausweitung des Energie­krisen­beitrags auf das Jahr 2024, eine Anhebung der Frei­grenze für die Besteuerung der sonstigen Bezüge (z. B. Urlaubs- und Weihnachts­geld), die Erhöhung des Sonder­ausgaben­abzugs für Kirchen­beiträge und eine Verlängerung der Regelung betreffend der Kosten­übernahme durch den Bund von COVID‑19-Impfungen im nieder­gelassenen Bereich.

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Kurzfassung

In den Nationalrats­sitzungen am 15. Dezember 2023 bzw. am 31. Jänner 2024 wurden von Abgeordneten der Regierungs­parteien drei Initiativ­anträge eingebracht, die dem Budget­ausschuss zugewiesen wurden und in der Sitzung am 22. Februar 2024 behandelt werden.

Mit dem Initiativantrag 3824/A sollen der Energie­krisen­beitrag-Strom (EKB‑S) und der Energie­krisen­beitrag-fossile Energie­träger (EKB‑F) auf das Kalender­jahr 2024 ausgeweitet und Adaptierungen beim Tarif vorgenommen werden. Darüber hinaus soll bei der Einkommen­steuer die Frei­grenze für die Besteuerung der sonstigen Bezüge (z. B. Urlaubs- und Weihnachts­geld) befristet für das Jahr 2024 erhöht werden. Von der Anhebung der Frei­grenze sind rd. 700.000 Personen im Jahr 2024 betroffen, welche durch­schnittlich um 56 EUR entlastet werden. Daraus resultiert ein Entlastungs­volumen iHv 39 Mio. EUR mit entsprechenden Minder­einzahlungen bei der Lohn­steuer. Die Einzahlungen aus den beiden Energie­krisen­beiträgen beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt rd. 255 Mio. EUR und lagen damit deutlich unter den Erwartungen. Im BVA 2024 sind weitere Ein­zahlungen von 100 Mio. EUR budgetiert. Durch die Verlängerung um das Jahr 2024 wird es heuer zu weiteren nicht veran­schlagten Einzahlungen aus dem Energie­krisen­beitrag kommen. Durch die Ausweitung der Absetz­barkeit begünstigter Investitionen und den tendenziell rückläufigen Strom­preisen dürften die durch den Initiativ­antrag erzielten Mehr­einnahmen aber insgesamt gering ausfallen.

Der Initiativantrag 3815/A sieht vor, dass der jährliche Höchst­betrag für den Sonder­ausgaben­abzug von Pflicht­beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religions­gemeinschaften von 400 EUR auf 600 EUR pro Jahr angehoben wird. Der Einnahmen­entfall der aktuellen Regelung wird im Förderungs­bericht 2022 mit 100 Mio. EUR pro Jahr beziffert. Da die Mehrheit der Beitrags­zahler:innen einen Beitrag unter dem derzeitigen Höchst­betrag von 400 EUR leistet und somit von der Änderung nicht betroffen ist, dürften die budgetären Auswirkungen dieser Änderung gering ein.

Der Initiativantrag 3869/A sieht eine Verlängerung der Regelung betreffend der Kosten­übernahme durch den Bund von COVID‑19-Impfungen im nieder­gelassenen Bereich bis 31. August 2024 statt bis 31. März 2024 vor. Darüber hinaus soll die haushalts­rechtliche Ermächtigung betreffend die Verfügung über im Eigentum des Bundes stehende Bestände an COVID‑19-Impfstoffen um ein Jahr bis 30. Juni 2025 verlängert werden.