In den Nationalratssitzungen am 15. Dezember 2023 bzw. am 31. Jänner 2024 wurden von Abgeordneten der Regierungsparteien drei Initiativanträge eingebracht, die dem Budgetausschuss zugewiesen wurden und in der Sitzung am 22. Februar 2024 behandelt werden.
Mit dem Initiativantrag 3824/A sollen der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB‑S) und der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB‑F) auf das Kalenderjahr 2024 ausgeweitet und Adaptierungen beim Tarif vorgenommen werden. Darüber hinaus soll bei der Einkommensteuer die Freigrenze für die Besteuerung der sonstigen Bezüge (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) befristet für das Jahr 2024 erhöht werden. Von der Anhebung der Freigrenze sind rd. 700.000 Personen im Jahr 2024 betroffen, welche durchschnittlich um 56 EUR entlastet werden. Daraus resultiert ein Entlastungsvolumen iHv 39 Mio. EUR mit entsprechenden Mindereinzahlungen bei der Lohnsteuer. Die Einzahlungen aus den beiden Energiekrisenbeiträgen beliefen sich im Jahr 2023 auf insgesamt rd. 255 Mio. EUR und lagen damit deutlich unter den Erwartungen. Im BVA 2024 sind weitere Einzahlungen von 100 Mio. EUR budgetiert. Durch die Verlängerung um das Jahr 2024 wird es heuer zu weiteren nicht veranschlagten Einzahlungen aus dem Energiekrisenbeitrag kommen. Durch die Ausweitung der Absetzbarkeit begünstigter Investitionen und den tendenziell rückläufigen Strompreisen dürften die durch den Initiativantrag erzielten Mehreinnahmen aber insgesamt gering ausfallen.
Der Initiativantrag 3815/A sieht vor, dass der jährliche Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug von Pflichtbeiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften von 400 EUR auf 600 EUR pro Jahr angehoben wird. Der Einnahmenentfall der aktuellen Regelung wird im Förderungsbericht 2022 mit 100 Mio. EUR pro Jahr beziffert. Da die Mehrheit der Beitragszahler:innen einen Beitrag unter dem derzeitigen Höchstbetrag von 400 EUR leistet und somit von der Änderung nicht betroffen ist, dürften die budgetären Auswirkungen dieser Änderung gering ein.
Der Initiativantrag 3869/A sieht eine Verlängerung der Regelung betreffend der Kostenübernahme durch den Bund von COVID‑19-Impfungen im niedergelassenen Bereich bis 31. August 2024 statt bis 31. März 2024 vor. Darüber hinaus soll die haushaltsrechtliche Ermächtigung betreffend die Verfügung über im Eigentum des Bundes stehende Bestände an COVID‑19-Impfstoffen um ein Jahr bis 30. Juni 2025 verlängert werden.