Budgetdienst - Budget 17.02.2026

Langfristige Budgetprognose 2025

Überblick

Die Langfristige Budgetprognose 2025 des BMF basiert auf einer vom WIFO erstellten Studie und zeigt die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die öffentlichen Haushalte in Österreich. Auf Grundlage einer Studie des Umwelt­bundes­amtes werden auch Prognosen zur Entwicklung der Treibhaus­gas­emissionen sowie klima­relevante budgetäre Kosten berücksichtig. Das Budget­defizit geht zunächst aufgrund von Konsolidierungs­maßnahmen auf 2,8 % des BIP im Jahr 2029 zurück. steigt mittel- und langfristig aber kontinuierlich auf 7,4 % des BIP im Jahr 2060 an. Die öffentliche Schuldenquote steigt im Prognosezeitraum kontinuierlich auf 148,2 % des BIP im Jahr 2060 an.

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Der Maastricht-Saldo verbessert sich zunächst von 2024 bis 2029, bevor er sich langfristig wieder verschlechtert. Einen negativen Effekt auf den Maastricht-Saldo haben höhere demografieabhängige Ausgaben und Zins­ausgaben. Verbessert wird er durch niedrigere weitere Ausgaben und höhere Abgaben.

Kurzfassung

Die vom Bundes­minister für Finanzen vorgelegte lang­fristige Budget­prognose 2025 (Lang­frist­prognose 2025) stellt die lang­fristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen unter Be­rück­sichtigung der demo­grafischen Ent­wicklung und klima­relevanter budgetärer Kosten dar. Hierfür werden die gesamt­staatlichen Aus­gaben und Ein­nahmen und die daraus resultierende Defizit- und Schulden­entwicklung unter der An­nahme einer un­ver­änderten Politik ("no-policy-change") bis zum Jahr 2060 fort­geschrieben. Der Budget­dienst stellt die Haupt­ergebnisse der neuen Lang­frist­prognose dar und er­gänzt diese um Simulations­rechnungen zu den Konsolidierungs­erfordernissen nach 2029, die sich aus der lang­fristigen Ein­haltung der Fiskal­regeln er­geben.

Hauptergebnisse der langfristigen Budgetprognose 2025

Bis zum Jahr 2029 ent­sprechen die Er­gebnisse der Lang­frist­prognose annahme­gemäß der Mittel­frist­planung des BMF unter Ein­haltung des an­ge­strebten Konsolidierungs­volumens. Dadurch geht das Maastricht-Defizit von 4,7 % im Jahr 2024 auf 2,8 % des Brutto­inlands­produkts (BIP) im Jahr 2029 zurück. Im weiteren Zeit­verlauf steigt es wegen der steigenden demo­grafie­bedingten Ausgaben und den höheren Zins­ausgaben bis auf 7,4 % im Jahr 2060. Teil­weise wird der prognostizierte Anstieg in diesen Ausgaben­bereichen durch sinkende weitere Ausgaben kompensiert. Die gesamt­staatliche Ausgaben­quote steigt damit bis 2060 auf 58,6 % des BIP an, während die Staats­einnahmen­quote nach 2030 etwa 51 % des BIP beträgt. Die Schulden­quote steigt im gesamten Betrachtungs­zeitraum und soll 148,2 % des BIP im Jahr 2060 betragen.

Beiträge zur Veränderung des Maastricht-Saldos gegenüber 2024

Die schritt­weise steigenden demo­grafie­abhängigen Ausgaben und die höheren Zins­ausgaben führen im gesamten Prognose­zeitraum zu einer Ver­schlechterung des Maastricht-Saldos. Geringere weitere staatliche Einnahmen (ohne Abgaben) verstärken diese Entwicklung. Einen gegen­läufigen Effekt haben in der aktuellen Lang­frist­prognose die deutlich sinkenden weiteren Ausgaben sowie die höheren Abgaben. Kurz- und mittel­fristig sind diese gegen­läufigen Effekte sogar höher und führen bis 2040 zu einem im Vergleich zu 2024 geringeren Maastricht-Defizit.

Demografische Entwicklung

Die Bevölkerungs­struktur in Österreich wird sich in den nächsten Jahr­zehnten stark verändern. Dies ist vor allem auf eine weiter­hin steigende Lebens­erwartung bei gleich­zeitig niedrigen Geburten­raten zurück­zu­führen, zudem gehen derzeit geburten­starke Jahr­gänge in Pension. Etwas ab­ge­schwächt wird die aus dieser Entwicklung resultierende Alterung der Gesellschaft durch die erwarteten positiven Migrations­salden. Während der Anteil der Personen ab 65 Jahren von 21 % im Jahr 2025 auf 29 % im Jahr 2060 ansteigt, nimmt der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) im selben Zeitraum von 65 % auf 57 % der Bevölkerung ab. Die Auswirkung dieser demo­grafischen Entwicklung auf die öffentlichen Finanzen wird durch den Anstieg der Erwerbs­quoten etwas ab­ge­schwächt. Dieser resultiert etwa aus der erwarteten weiter steigenden Erwerbs­beteiligung von Frauen und älteren Personen.

Die im November 2025 von Statistik Austria veröffentlichte Bevölkerungs­prognose wurde in der Lang­frist­pro­gnose 2025 nicht mehr berück­sichtigt. Aufgrund der gegen­über der ver­wendeten Bevölkerungs­pro­gnose 2024 niedriger ange­nommenen Lebens­erwartung und Fertilitäts­rate ist zwar die Zahl der Personen im Erwerbs­alter (15 bis 64 Jahre) im Jahr 2060 geringer, aber ihr Anteil an der Gesamt­bevölkerung ist höher. Bei Ein­beziehung der Bevölkerungs­pro­gnose 2025 würden die demografie­abhängigen Ausgaben sowie das BIP-Wachstum voraus­sichtlich niedriger aus­fallen.

Makroökonomische Rahmenbedingungen

Neben der zukünftigen demo­grafischen Entwicklung ist auch die an­ge­nommene Wirtschafts­entwicklung ein zentraler Baustein für die lang­fristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Für die Periode 2025 bis 2060 wird das durch­schnittliche reale Wirtschafts­wachstum mit 1,0 % angenommen, die Inflations­rate liegt mittel- und lang­fristig bei 2,0 % und die Arbeits­losen­quote bei 5,0 %. Bei der Zins­entwicklung wird kurz- und mittel­fristig ein leichter Anstieg erwartet, lang­fristig stabilisiert sich der Zins­satz bei 3,2 %.

Entwicklung der demografieabhängigen Ausgaben

Mit knapp 60 % entfällt der Groß­teil der Staats­ausgaben auf jene Ausgaben­kategorien, deren lang­fristige Entwicklung besonders stark von demo­grafischen Faktoren abhängt. Die demo­grafie­abhängigen Ausgaben beliefen sich im Jahr 2024 auf 31,2 % des BIP. Bis 2060 sollen sie um 3,3 %‑Punkte auf 34,6 % des BIP ansteigen. Der Anstieg ist dabei vor allem auf die Gesundheits- und Pflege­ausgaben (jeweils +1,4 %‑Punkte) und in etwas geringerem Ausmaß auf die Pensions­ausgaben (+0,9 %‑Punkte) zurück­zu­führen. Die einzelnen Ausgaben­bereiche entwickeln sich wie folgt:

  • Pensionen: Die Pensions­ausgaben steigen ausgehend von 14,9 % des BIP im Jahr 2024 auf 15,9 % im Jahr 2035 an. Danach werden sie als Anteil am BIP leicht rück­läufig erwartet und betragen 15,8 % des BIP im Jahr 2060. Dabei kommt es zu einer markanten Ver­schiebung der Ausgaben für Beamtinnen und Beamte in Ruhe­stand hin zur gesetzlichen Pensions­versicherung, welche die Pensionen für Vertrags­bedienstete auszahlt.
  • Gesundheit: Die öffentlichen Gesundheits­ausgaben (ohne Lang­zeit­pflege) sollen von 7,9 % des BIP im Jahr 2024 um 1,4 %‑Punkte auf 9,3 % des BIP im Jahr 2060 ansteigen. Der Anstieg fällt dabei vor allem zu Beginn des Prognose­zeitraums vergleichs­weise stark aus. Ab den 2040er-Jahren sollen die jährlichen Wachstums­raten kontinuierlich zurück­gehen, wodurch der Anstieg im Ver­gleich zu 2024 gebremst wird.
  • Pflege: Der Anteil der Pflege­ausgaben am BIP soll bis 2060 von 1,5 % im Jahr 2024 auf 2,8 % ansteigen und sich damit nahezu ver­doppeln. Der Anstieg ist dabei vor allem auf die Ausgaben für Sach­leistungen zurück­zu­führen, wo die demo­grafisch bedingte Kosten­dynamik durch den zusätzlichen Anstieg der Nachfrage nach formellen Pflege­leistungen weiter ver­stärkt wird. Der Anteil der Ausgaben für das Pflege­geld am BIP soll da­gegen konstant bleiben.
  • Bildung: Der Anteil der Bildungs­ausgaben am BIP soll im Prognose­zeitraum weit­gehend konstant bleiben. Ausgehend von 5,3 % im Jahr 2024 wird zunächst ein leichter Rück­gang der Ausgaben bis Mitte der 2030er-Jahre auf 5,1 % des BIP erwartet. Danach soll der Anteil kontinuierlich auf 5,2 % im Jahr 2060 ansteigen.
  • Familie: Die Ausgaben des Familien­lasten­ausgleichs­fonds (FLAF) sollen von 1,7 % des BIP im Jahr 2024 auf 1,4 % des BIP im Jahr 2060 zurückgehen. Diese in Relation zum BIP rück­läufige Entwicklung ist dabei neben der moderaten Geburten­entwicklung auch darauf zurück­zu­führen, dass bestimmte Leistungen mit der Inflations­rate – und damit unter­halb des nominellen BIP-Wachstums – fort­geschrieben werden. Aufgrund der Einkommens­entwicklung sollen die Einnahmen des FLAF im Prognose­zeitraum stärker wachsen als die Ausgaben.

Entwicklung der nicht-demografieabhängigen Ausgaben

Die nicht-demografie­abhängigen Ausgaben setzen sich aus den Zins­ausgaben, den Kosten für Zertifikats­ankäufe aufgrund der Nicht­erreichung der Klima­ziele ("Klima-Ziel­erreichung") und weiteren Ausgaben zusammen. Sie sinken zunächst aufgrund der Konsolidierungs­maßnahmen ausgehend von 23,9 % des BIP im Jahr 2024 auf 22,0 % des BIP 2029. Ab 2030 steigen die nicht-demografie­abhängigen Ausgaben wieder schritt­weise an und kommen 2060 bei 24,0 % des BIP zu liegen. Dabei kommen allerdings stark gegen­läufige Effekte zu tragen:

  • Zinsausgaben: Im Prognose­zeit­raum steigt sowohl die Schulden­quote als auch die durch­schnittliche Verzinsung der Staats­schulden, wodurch ein deutlicher Anstieg der Zins­ausgaben resultiert. Sie stiegen von 1,5 % des BIP im Jahr 2024 auf 5,2 % im Jahr 2060 an. Würde die Schulden­quote nach 2029 entsprechend den Vorgaben aus den EU-Fiskal­regeln sinken, wären auch die Zins­ausgaben geringer. Bei einer Schulden­quote iHv 60 % würden die Zins­ausgaben lang­fristig etwa 2 % des BIP betragen.
  • Klima-Zielerreichung (Zertifikats­ankäufe): Die Ausgaben für Klima-Ziel­erreichung (Zertifikats­ankäufe) be­inhalten nur die Zahlungen für den Ankauf von Emissions­zertifikaten im Fall einer Über­schreitung der gemäß EU-Lasten­teilungs­verordnung zulässigen Emissionen. Für die Periode 2021 bis 2030 werden die daraus resultierenden Kosten mit 2,86 Mrd. EUR beziffert. Für die Folge­perioden werden durch­schnittliche jährliche Kosten iHv etwa 0,4 % des BIP aus­gewiesen.
  • Weitere Ausgaben: Diese umfassen vor allem die Ausgaben in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Sicherheit, Landes­verteidigung, Forschung, Arbeits­losigkeit, Schienen­verkehr, Wohnungs­wesen oder Sport und Kultur. Auch sonstige im Zusammen­hang mit dem Klima­wandel stehende Ausgaben (z. B. Umwelt­förderungen, Ausgaben für Klima­wandel­anpassungen) sind in dieser Kategorie enthalten. Diese Ausgaben sinken in der Lang­frist­prognose 2025 zwischen 2024 und 2060 um 4,0 %-Punkte auf 18,5 % des BIP. Dieser implizite Konsolidierungs­effekt resultiert unter anderem aus der Annahme, dass die Zahl der öffentlich Bediensteten in der Lang­frist­prognose insgesamt konstant gehalten wird. Damit wird an­genommen, dass der steigende Personal­bedarf in den demo­grafie­abhängigen Bereichen durch eine sinkende Anzahl öffentlich Bediensteter in den nicht-demo­grafie­abhängigen Bereichen aus­geglichen wird.

Entwicklung der Einnahmen

Die gesamt­staatlichen Einnahmen setzen sich aus den Abgaben (Steuern und Sozial­beiträge) und weiteren staatlichen Einnahmen (z. B. Produktions­erlöse, Vermögens­einkommen) zusammen. Bis 2029 werden sie auf Grund­lage der Planung des BMF fort­geschrieben, sodass die bereits umgesetzten steuerlichen Konsolidierungs­maßnahmen berücksichtigt sind. Ab 2030 werden die gesamt­staatlichen Einnahmen im Wesentlichen mit dem BIP fort­geschrieben, dadurch ist die Staats­einnahmen­quote mittel- und lang­fristig konstant bei etwa 51 % des BIP. Bezüglich der zu er­wartenden Minder­einnahmen infolge der sinkenden CO2‑Emmissionen wird implizit an­genommen, dass diese durch Mehr­einnahmen bei bestehenden oder neuen Abgaben kompensiert werden.

Langfristige Einhaltung der EU-Fiskalregeln

In der Lang­frist­prognose 2025 ist eine Reduktion des Maastricht-Defizits bis 2029 berück­sichtigt. Danach ist zur Einhaltung der EU‑Fiskal­regeln eine Reduktion der Schulden­quote um durch­schnittlich zu­mindest 0,5 %-Punkte pro Jahr und eine lang­fristig hin­reichend rück­läufige Schulden­quote not­wendig. Im Gegen­satz dazu zeigt der lang­fristige Anstieg der Schulden­quote im Basis­szenario der Lang­frist­prognose, dass nach 2029 eine weitere Reduktion des Defizits erforderlich ist, um die EU‑Fiskal­regeln weiter­hin ein­zu­halten.

In einem Alternativ­szenario zeigt das BMF, dass die Schulden­quote bei Umsetzung von Konsolidierungs­maßnahmen iHv insgesamt 1,4 % des BIP in den Jahren 2030 und 2031 zwar leicht rück­läufig wäre. Für eine Einhaltung der EU‑Fiskal­regeln nach 2029 würde dieser Rück­gang aber nicht ausreichen. Gemäß Berechnungen des Budget­dienstes ist ein in etwa doppelt so hohes Konsolidierungs­volumen iHv 2,6 % des BIP nach 2029 not­wendig, um eine aus­reichend rück­läufige Schulden­quote zu gewähr­leisten. Um­gerechnet mit dem BIP von 2026 entspricht dies einem Konsolidierungs­bedarf iHv 14 Mrd. EUR für den Zeitraum nach 2029. Damit würde das Maastricht-Defizit wieder auf etwa 1 % des BIP sinken.

Dieser Konsolidierungs­bedarf kann in den nächsten Jahren noch durch konjunkturelle und budgetäre Entwicklungen be­einflusst werden. Ein höheres nominelles Wirtschafts­wachstum nach 2029 würde die Reduktion der Schulden­quote erleichtern und damit den Konsolidierungs­bedarf reduzieren. Ein höheres Defizit im Jahr 2029, beispiels­weise wegen der Aus­nutzung der Aus­weich­klausel für Verteidigungs­ausgaben, würde den Konsolidierungs­bedarf steigern. Um­gekehrt würde eine bessere budgetäre Entwicklung bis 2029 die Einhaltung der Fiskal­regeln nach 2029 er­leichtern. Auch erst lang­fristig wirkende ausgaben­dämpfende Reformen bei den demo­grafie­abhängigen Ausgaben würden den Konsolidierungs­bedarf reduzieren.

Veränderung der Ausgabenstruktur und Produktivitätsentwicklung

Die Struktur der Staats­ausgaben verändert sich in der Lang­frist­prognose 2025 im Zeit­verlauf deutlich. Während die demo­grafie­abhängigen Ausgaben und die Ausgaben für Zins­zahlungen deutlich an Gewicht gewinnen, nimmt der Anteil der öffentlichen Investitionen und Förderungen, aber auch der der Arbeit­nehmer­entgelte und Vor­leistungen in den nicht-demo­grafie­abhängigen Bereichen ab. Grund­sätzlich ist davon auszugehen, dass derartige Verschiebungen der Ausgaben­struktur einen dämpfenden Effekt auf die Produktivitäts­entwicklung haben. Während einige von den nicht-demo­grafie­abhängigen Ausgaben­bereichen umfasste Ausgaben, wie ins­besondere jene für Forschung und öffentliche Investitionen, einen positiven Effekt auf die Produktivitäts­entwicklung haben, ist dies bei den Zins­ausgaben und demo­grafie­abhängigen Ausgaben nicht oder nur ein­geschränkt der Fall. In die Produktivitäts­annahmen der Lang­frist­prognose fließt dieser Aspekt nicht ein.

Die Sensitivitäts­analysen zur Produktivitäts­entwicklung zeigen bei einem geringeren Produktivitäts­wachstum eine un­günstigere Entwicklung und bei einem stärkeren Produktivitäts­wachstum eine günstigere Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Dies trifft auch auf weitere Faktoren zu, die das Produktions­potenzial verändern (z. B. aufgrund von Änderungen des Arbeits­angebots oder des Kapital­stocks). Auch der aus den EU‑Fiskal­regeln resultierende zusätzliche Konsolidierungs­bedarf hängt von der weiteren Entwicklung des Produktions­potenzials ab und würde bei einer günstigeren Entwicklung geringer ausfallen. Dieser Aspekt sollte bei der Aus­gestaltung weiterer Konsolidierungs­pakete berück­sichtigt werden.

Auswirkungen des Klimawandels auf die öffentlichen Finanzen

In der Lang­frist­pro­gnose 2025 wurde, wie bereits 2022, eine Analyse der Aus­wirkungen des Klima­wandels auf die öffentlichen Finanzen vorgenommen. Hierzu wurden Projektionen der Treib­haus­gas­emissionen (THG-Emissionen) in Österreich sowie damit verbundene budgetäre Effekte modelliert. Dabei wurden ein Basis­szenario, das im Wesentlichen den aktuellen Gesetzes­stand und die in den Bundes­finanz­gesetzen (BFG) 2025 und 2026 bzw. im Bundes­finanz­rahmen­gesetz (BFRG) 2026‑2029 vor­gesehenen Maßnahmen umfasst, und ein Aktivitäts­szenario mit darüber hinaus­gehenden Vorhaben aus dem Regierungs­programm betrachtet.

Gemäß den Treib­haus­gas­projektionen im Basis­szenario verfehlt Österreich ab dem Jahr 2028 die nationalen Ziel­vorgaben gemäß EU‑Lasten­teilungs­verordnung (ESR), sofern keine zusätzlichen Emissions­zertifikate angekauft werden. Dies gilt trotz der Nutzung verfügbarer Flexibilitäts­mechanismen. Die daraus resultierenden Kosten für die Periode 2021 bis 2030 betragen im Basis­szenario 2,86 Mrd. EUR zu laufenden Preisen. Außerdem können nicht ver­steigerte Zertifikate aus dem Anteil Österreichs im EU ETS für die Ziel-Erreichung im ESR verwendet werden (ETS-Flexibilität). Dadurch entstehen aber Minder­einnahmen iHv etwa 1 Mrd. EUR im Zeit­raum 2021 bis 2030. Im Zeit­raum 2030 bis 2050 sind die erwarteten Kosten für Zertifikats­ankäufe deutlich höher und betragen jährlich durch­schnittlich 0,37 % des BIP.

Auch im Klima-Aktivitäts­szenario besteht langfristig eine deutliche Lücke zu den EU‑Klima­zielen. Weil die Abweichung aber geringer ist, sinken die Ausgaben für die Klima-Ziel­erreichung (Zertifikats­ankäufe) im Vergleich zum Basis­szenario um 0,11 %‑Punkte auf durch­schnittlich etwa 0,26 % des BIP pro Jahr im Zeitraum 2030 bis 2060. Dafür steigen die Kosten für die Klima­wandel­anpassung und Maßnahmen zur Reduktion der THG-Emissionen.

Von zentraler Bedeutung für die Ergebnisse im Klima-Aktivitäts­szenario der Langfrist­prognose 2025 sind die an­genommenen Abschläge auf das Wachstum der Gesamt­produktivität und damit auf das reale BIP-Wachstum. Im Klima-Aktivitäts­szenario entfallen diese Abschläge infolge verstärkter Klima­wandel­anpassungs­maßnahmen weit­gehend, sodass das reale BIP im Vergleich zum Basis­szenario um etwa 0,1 %‑Punkte pro Jahr stärker wächst.

Im Jahr 2060 liegt das reale BIP im Aktivitäts­szenario um etwa 3,0 % über dem Basis­szenario. Insgesamt ist das Maastricht-Defizit im Aktivitäts­szenario um knapp 0,3 % des BIP niedriger. Der Schulden­stand ist im Aktivitäts­szenario im Jahr 2060 um 0,6 % niedriger. Primär aufgrund der höheren Wirtschafts­leistung fällt die Schulden­quote im Aktivitäts­szenario mit 142,2 % des BIP um 5,9 %‑Punkte niedriger aus als im Basis­szenario.

Ergebnisse der Sensitivitätsanalysen

Eine Budget­prognose über einen derart langen Zeit­raum ist mit erheblichen Un­sicher­heiten verbunden. Um die Aus­wirkungen von ab­weichenden An­nahmen bei der Zins­entwicklung, der Wirtschafts­entwicklung und der demo­grafischen Entwicklung auf die Ergebnisse zu unter­suchen, werden Sensitivitäts­analysen durch­geführt.

Zu einer günstigeren Budget­entwicklung kommt es im Szenario 2, in dem ein niedrigeres Zins­niveau an­genommen wird, und im Szenario 4, in dem ein höheres Produktivitäts­wachstum an­genommen wird. In den anderen Szenarien steigen Budget­defizit und Schulden­stand teil­weise deutlich stärker an als im Basis­szenario.

Ergebnisse weiterer langfristiger Budgetprognosen

Im Vergleich zur letzten lang­fristigen Budget­prognose aus dem Jahr 2022 entwickelt sich der Maastricht-Saldo in der aktuellen Lang­frist­prognose über den gesamten Prognose­zeit­raum hinweg deutlich schlechter. In der letzten Lang­frist­prognose wurde der Maastricht-Saldo ins­besondere zu Beginn des Prognose­zeitraums, unter anderem aufgrund der damals günstigeren Konjunktur­erwartungen, deutlich unter­schätzt. In den Jahren 2024 und 2025 fällt dieser um 2,8 %- bzw. 2,9 %‑Punkte schlechter aus als im Jahr 2022 erwartet. Auf Basis des vom BMF vor­gelegten Konsolidierungs­pfads soll sich die Differenz bis 2030 auf etwa 0,7 %‑Punkte ver­ringern. Bis 2050 bleibt sie dann auf diesem Niveau, ehe sie danach wieder kontinuierlich ansteigt. Die Staats­ein­nahmen sind in der aktuellen Lang­frist­prognose im gesamten Prognose­zeit­raum um durch­schnittlich 1,2 %‑Punkte höher als 2022 erwartet. Damit kann der Anstieg der Ausgaben jedoch nicht voll­ständig kompensiert werden. Dabei sind vor allem die Gesundheits- und Pflege­ausgaben, die sonstigen Ausgaben (inkl. Klima-Ziel­erreichung) sowie die Zins­ausgaben deutlich höher als in der letzten Lang­frist­prognose.

Die Europäische Kommission (EK) und der Fiskal­rat ver­öffentlichten ihre lang­fristigen Budget­prognosen zuletzt mit dem Ageing Report 2024 bzw. dem Nach­haltigkeits­bericht 2025. Der pro­gnostizierte Anstieg der demo­grafie­abhängigen Ausgaben (ohne Familien­leistungen) von 2024 bis 2060 ist im Vergleich zur aktuellen Lang­frist­prognose des BMF (+3,6 %‑Punkte) dabei im Ageing Report 2024 (+1,9 %‑Punkte) niedriger und im Nach­haltigkeits­bericht 2025 (+5,0 %‑Punkte) höher. Der Nach­haltig­keits­bericht geht zudem von einer deutlich schlechteren Entwicklung des Primär­saldos aus. Folglich pro­gnostiziert der Fiskal­rat auch einen stärkeren Anstieg der Zins­ausgaben und der Schulden­quote als das BMF. Diese Unter­schiede sind neben unter­schiedlichen Modell­strukturen vor allem darauf zurück­zu­führen, dass die von der Bundes­regierung an­gekündigten und um­gesetzten Konsolidierungs­maßnahmen im Nach­haltigkeits­bericht aufgrund des früheren Publikations­datums noch nicht berück­sichtigt werden konnten. Zusätzlich unter­scheiden sich die Prognosen zum Teil auch hin­sichtlich der Aktualität der ver­wendeten Daten, des erwarteten Produktivitäts­wachstums und der ver­wendeten Bevölkerungs­prognose.

Methodische Kritikpunkte

Der Budget­dienst hat einige methodische Kritik­punkte heraus­gearbeitet, die bei der Erstellung künftiger lang­fristiger Budget­prognosen berück­sichtigt werden sollten. Dabei handelt es sich ins­besondere um die folgenden Aspekte:

  • Fort­schreibung der Einnahmen: Der in der Lang­frist­pro­gnose 2025 an­ge­nommene Rück­gang der CO2-Emissionen wird das Auf­kommen einiger Ab­gaben reduzieren (z. B. Mineral­ölsteuer). Aller­dings wird implizit an­genommen, dass dieser Steuer­ausfall durch Mehr­einnahmen aus bestehenden oder neuen Steuern kompensiert wird. Dieser Steuer­ausfall sollte in zukünftigen Lang­frist­prognosen zumindest als Policy-Szenario simuliert werden, um das Ausmaß des daraus resultierenden Anpassungs­erfordernisses des Steuer­systems zu quantifizieren.
  • Zins­modellierung: Bei der Modellierung der Zins­ausgaben zeigt sich, dass die durch­schnittliche Verzinsung der Staats­schulden langfristig über den Zins­satz für die Neu­verschuldung steigt, während die Verzinsung in der Praxis ein Mittelwert aus Zins­sätzen bei der Neu­aufnahme ist. Unter den an­ge­nommenen Zins­sätzen für die Neu­verschuldung resultieren daraus zu hohe Zins­ausgaben und eine um etwa 10 %‑Punkte höhere Schulden­quote bis 2060. Allerdings sind die in der Lang­frist­prognose an­ge­nommenen Zins­sätze für die Neu­verschuldung mit langfristig 3,2 % vergleichs­weise gering, sodass aus diesen beiden gegen­läufigen Effekten eine ähnliche Durch­schnitts­verzinsung wie in anderen lang­fristigen Budget­prognosen resultiert.
  • Fort­schreibung nicht-demo­grafie­abhängiger Ausgaben (ohne Zinsen): Bei der Fort­schreibung dieser Ausgaben wird ange­nommen, dass der steigende Personal­bedarf in den demo­grafie­abhängigen Bereichen durch einen sinkenden Personal­bedarf in den nicht-demo­grafie­abhängigen Bereichen ausgeglichen wird, woraus sich ein implizierter Konsolidierungs­effekt ergibt. Diese Annahme ist unplausibel, auch weil davon Bereiche betroffen sind, die zuletzt häufig Offensiv­bereiche waren (z. B. Sicherheit, Landes­verteidigung, Forschung).
  • Klima­bedingte Ausgaben: Nur die Ausgaben für den Ankauf von Emissions­zertifikaten (Klima-Ziel­erreichung) werden explizit aus­gewiesen. Die unter­schiedlichen Ausgaben für die Klima­wandel­anpassung (Hoch­wasser­schutz, Wildbach- und Lawinen­verbauung, etc.) und für die Reduktion von THG-Emissionen (Förderungen für Heizungs­tausch, E‑Mobilität sowie Verkehrs­investitionen) in Basis- und Aktivitäts­szenario sollten ebenfalls dar­gestellt werden. Dies würde die Nach­voll­ziehbarkeit der Ergebnisse der Szenarien im Klima­bereich erhöhen.