Budgetdienst - Budgetberichte 02.06.2022

Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 1. Quartal 2022

Analyse vom 2. Juni 2022

Überblick

Die Analyse des Budgetdienstes gibt einen Überblick über die Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums und die Finanz­hilfen an die einzelnen Programm­länder mit Stichtag 31. März 2022. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kennzahlen aus der Frühjahrs­prognose 2022 der Europäischen Kommission vom 16. Mai 2022 dargestellt. Die Analyse umfasst auch einzelne Maßnahmen auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (insbesondere Europäischer Garantiefonds, SURE-Instrument).

Die vollständige Analyse zum Download:

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Kurzfassung

Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums

Als Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums dienen bilaterale Darlehen, der Europäische Finanzstabilisierungs­mechanismus (EFSM), die Europäische Finanz­stabilisierungs­fazilität (EFSF) sowie Zuschüsse an Griechenland aus Zins­einkünften für griechische Anleihen, die von den Noten­banken im Rahmen des Ankauf­programms der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Wertpapier­märkte erworben wurden. Die Beiträge Österreichs zu diesen Instrumenten sind im Zahlungsbilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG) geregelt.

EFSM und EFSF wurden durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst. Über diesen permanenten Rettungs­schirm werden seit 1. Juli 2013 neue Programme abgewickelt. Die Unterstützung von Griechenland, Irland und Portugal erfolgte aus der EFSF bzw. über den EFSM, Spanien und Zypern erhielten ESM-Mittel. Das dritte Hilfs­programm für Griechenland wurde ebenfalls aus dem ESM finanziert. Aus den europäischen Stabilisierungs­instrumenten, bilateralen Finanz­hilfen und den IWF‑Darlehen waren zum 31. März 2022 Darlehensbeträge von insgesamt 360,7 Mrd. EUR ausständig (Griechenland 242,1 Mrd. EUR, Irland 40,2 Mrd. EUR, Portugal 48,4 Mrd. EUR, Spanien 23,7 Mrd. EUR, Zypern 6,3 Mrd. EUR). Bis Juni 2022 sollen Griechenland halbjährlich schuldenerleichternde Maßnahmen gewährt werden, sofern es seinen Verpflichtungen zur Reformkontinuität und ‑vollendung nachkommt.

Nach deutlichen BIP-Einbrüchen im Jahr 2020 in allen Ländern außer Irland kam es im Jahr 2021 zu einer Erholung. Am stärksten waren dabei die Anstiege in Irland (+13,5 %) und in Griechenland (+8,3 %). Für die Jahre 2022 und 2023 wird in der aktuellen Frühjahrs­­prognose der EK eine weitere Erholung in allen Ländern erwartet. Bei den Arbeitslosen­quoten zeigten sich im Jahr 2021 ebenfalls Rückgänge in allen Programm­ländern, am höchsten waren diese weiterhin in Griechenland und Spanien mit knapp 15 %.

Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank

Der Europäische Garantiefonds (EGF) der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurde geschaffen, um Liquidität für Unternehmen bereitzustellen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU‑Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24,4 Mrd. EUR. Damit sollen Finanzierungen iHv bis zu 200 Mrd. EUR ermöglicht werden. Der Beitrag Österreichs entsprechend dem Kapitalanteil an der EIB mit rd. 646 Mio. EUR festgelegt (die wurde Ermächtigung im ZaBiStaG beträgt bis zu 650 Mio. EUR zuzüglich allfälliger Verwaltungs­kosten). Beim EGF der EIB beträgt das vom Ausschuss der beitragenden Mitglied­staaten und der EIB genehmigte Garantie­volumen per 31. März 2022 rd. 23,1 Mrd. EUR, mit welchem Investitionen iHv 174,5 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. Ein Viertel der bisher genehmigten Projekte ist länder­übergreifend, vier Projekte mit einer Genehmigungs­summe iHv 244 Mio. EUR betreffen ausschließlich Österreich.

SURE-Instrument

Das SURE‑Instrument („Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency“) soll durch die COVID‑19-Krise bedrohte Arbeits­plätze und Erwerbstätige schützen. Finanzielle Unter­stützung in Form von Darlehen soll den Mitglied­staaten helfen, öffentliche Ausgaben für Beschäftigungs­erhaltungs­maßnahmen zu bedecken. Insgesamt sind Darlehen aus dem Unions­haushalt von bis zu 100 Mrd. EUR vorgesehen. Zur Finanzierung begibt die Europäische Kommission (EK) Sozialanleihen, welche durch Garantien der Mitglied­staaten iHv 25 Mrd. EUR abgesichert werden. Die Republik Österreich kann dabei Haftungen in Form von Garantien von bis zu 720 Mio. EUR zuzüglich Zinsen und allfälliger Kosten über­nehmen. Gemäß den Vorschlägen der EK hat der Rat EU‑Darlehen für 19 Mitglied­staaten iHv insgesamt rd. 94,4 Mrd. EUR genehmigt. Bis Ende Mai 2021 wurden nach der Ausgabe von Sozialanleihen insgesamt 89,6 Mrd. EUR an diese Mitglied­staaten ausbezahlt. Weitere rd. 2,2 Mrd. EUR folgten im März 2022.