Budgetdienst - Budgetberichte 17.02.2023

Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 4. Quartal 2022

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Analyse des Budget­dienstes stellt den Stand der gemäß Zahlungs­bilanzstabilisierungs­gesetz sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Programm­länder in der Eurokrise zum 4. Quartal 2022 dar. Die wirtschaftliche Lage dieser Länder wird anhand der Kennzahlen aus der Winter­prognose 2022 der Europäischen Kommission vom Februar 2023 dargestellt. Die Darstellung umfasst auch den Stand der Maßnahmen auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (insbesondere Europäischer Garantie­fonds, SURE-Instrument).

Die vollständige Analyse zum Download:

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BD - Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums im 4. Quartal 2022 (barrierefreie Version) / PDF, 493 KB

Kurzfassung

Die Analyse des Budgetdienstes umfasst die Entwicklungen der gemäß Zahlungs­bilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2022.

Instrumente zur Stabilisierung des Euroraums

Aus bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) sind noch 1,32 Mrd. EUR ausständig. Im 4. Quartal 2022 wurden zusätzlich zur vor­gesehenen Zahlung bereits die Tilgungs­zahlungen für 2023 vorzeitig zurückgezahlt. Planmäßig laufen die Rück­zahlungen bis zum Jahr 2041.

Der ESM wurde als permanenter Rettungs­­schirm für den Euroraum eingerichtet. Sein Stamm­kapital beträgt rd. 705 Mrd. EUR, womit ein Gesamt­ausleih­volumen von 500 Mrd. EUR ermöglicht wird. Ende 2022 waren Darlehen an Griechenland, Spanien und Zypern iHv insgesamt rd. 86 Mrd. EUR ausständig. Österreichs Anteil am Stamm­kapital beträgt 19,4 Mrd. EUR, wovon 2,2 Mrd. EUR eingezahlt wurden und der Rest Rufkapital darstellt.

Haftungen wurden insbesondere für Finanzierungen durch die Europäische Finanz­­stabilisierungs­fazilität (EFSF) übernommen, die ein Vorgänger­instrument des ESM war. Die EFSF hat Darlehen an Griechenland, Portugal und Irland vergeben. Im 4. Quartal 2022 waren davon noch insgesamt rd. 173 Mrd. EUR ausständig und der österreichische Anteil an den Haftungen betrug 9,3 Mrd. EUR (Kapital inkl. Über­garantien).

Wirtschaftliche Entwicklung der Programmländer

Die EK hat in ihrer aktuellen Prognose wegen der positiven Entwicklungen seit dem Herbst die Wachstums­erwartungen für das BIP im Allgemeinen angehoben und die Inflations­prognose gesenkt. Im Euroraum wird nunmehr ein reales BIP-Wachstum iHv 0,9 % im Jahr 2023 sowie um 1,5 % im Jahr 2024 erwartet. Die prognostizierten Wachstums­raten in den fünf Programm­ländern liegen jeweils darüber, wobei Irland weiterhin ein Ausreißer mit besonders hohen Wachstums­raten (2023: 4,9 %) ist. Die geschätzten Inflations­raten betragen für den Euroraum 5,6 % im Jahr 2023 und 2,5 % im Jahr 2024 und liegen in den Programm­ländern tendenziell leicht niedriger (2023: 4,0 % bis 5,4 %, 2024: 2,1 % bis 2,6 %). Die weiteren Prognose­daten stammen noch aus der älteren Herbst­prognose. Das nominelle BIP-Wachstum führt dazu, dass die Schulden­quote in allen Ländern rückläufig ist. In Griechenland soll sie von 171 % des BIP im Jahr 2022 auf 157 % im Jahr 2024 zurückgehen, am niedrigsten ist sie in Irland mit prognostizierten 39 % im Jahr 2024.

Europäischer Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank

Die 22 am Europäischen Garantiefonds der Europäischen Investitions­bank teilnehmenden EU-Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt 24,4 Mrd. EUR, wobei der Anteil Österreichs rd. 646 Mio. EUR beträgt. Per 31. Dezember 2022 wurden Projekte mit einem Garantie­volumen iHv 23,5 Mrd. EUR genehmigt, vier Projekte mit einer Genehmigungs­­summe iHv 244 Mio. EUR betreffen ausschließlich Österreich. Die bisherigen Zahlungs­aufforderungen an Österreich betrugen bis zum 4. Quartal 2022 insgesamt rd. 0,2 Mio. EUR.

SURE-Instrument

Das SURE-Instrument soll durch die COVID‑19-Krise bedrohte Arbeitsplätze schüt­zen. Finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen soll den Mitgliedstaaten helfen, öffentliche Ausgaben für Beschäftigungs­erhaltungs­maßnahmen zu bedecken. Zur Finanzierung der Darlehen bis zu 100 Mrd. EUR aus dem Unions­haushalt begibt die Europäische Kommission Sozial­anleihen, welche durch Garantien der Mitglied­staaten abgesichert werden. Es wurden EU‑Darlehen für 19 Mitglied­staaten iHv insgesamt rd. 98,4 Mrd. EUR genehmigt, wobei die durchschnittliche Laufzeit jeweils bis zu 15 Jahre beträgt. Bis Jahres­ende 2022 wurden diese Mittel vollständig ausbezahlt. Die größten Darlehens­volumina wurden Italien (27,4 Mrd. EUR), Spanien (21,3 Mrd. EUR) sowie Polen (11,2 Mrd. EUR) ausbezahlt.

Makrofinanzhilfeprogramm der Europäischen Union für die Ukraine

Im Jänner 2023 hat der Nationalrat beschlossen, dass sich Öster­reich am Makro­­finanz­hilfe­programm der Europäischen Union (EU) für die Ukraine mit Haftungen von bis zu 102 Mio. EUR beteiligen kann. Diese Maßnahme fällt zukünftig auch unter die Berichts­­pflicht im ZaBiStaG.