Der Bundesminister für Finanzen berichtet quartalsweise über die gemäß Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) sowie im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen. In der Eurokrise wurden aus diesen Instrumenten seit dem Jahr 2010 Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern unterstützt. Nach Ausbruch der COVID‑19-Krise wurden im ZaBiStaG zusätzlich Haftungsübernahmen für weitere Hilfsmaßnahmen auf europäischer Ebene zur Abmilderung der Pandemiefolgen ermöglicht. Zudem kann sich Österreich mit Haftungen am Makrofinanzhilfeprogramm der Europäischen Union (EU) für die Ukraine beteiligen.
Aus den bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) sind noch 1,16 Mrd. EUR ausständig. Die Tilgungszahlungen für die Jahre 2024 und 2025 wurden bereits vorzeitig im 4. Quartal 2023 geleistet. Planmäßig laufen die Rückzahlungen noch bis zum Jahr 2041.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde als permanenter Rettungsschirm für den Euroraum eingerichtet. Sein Stammkapital beträgt rd. 708 Mrd. EUR, wodurch ein Gesamtausleihvolumen von 500 Mrd. EUR ermöglicht wird. Zum 31. Dezember 2023 waren Darlehen an Griechenland, Spanien und Zypern iHv insgesamt rd. 83 Mrd. EUR ausständig. Österreichs Anteil am Stammkapital beträgt 19,43 Mrd. EUR, wovon 2,22 Mrd. EUR eingezahlt wurden und der Rest Rufkapital darstellt.
Haftungen wurden insbesondere für Finanzierungen durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) übernommen, die ein Vorgängerinstrument des ESM war. Die EFSF hat Darlehen an Griechenland, Portugal und Irland vergeben. Zum Jahresende 2023 waren davon noch insgesamt rd. 173 Mrd. EUR ausständig und der österreichische Anteil an den Haftungen betrug 9,14 Mrd. EUR (für Kapital inklusive Übergarantien).
Im Zuge der COVID‑19-Krise wurde das SURE-Instrument ("Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency") geschaffen, um in den Mitgliedstaaten bedrohte Arbeitsplätze zu schützen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Darlehen an die Mitgliedstaaten, welche durch Sozialanleihen der Europäischen Kommission (EK) bedeckt werden. Diese werden durch Garantien der Mitgliedstaaten besichert, wobei der österreichische Haftungsanteil 717 Mio. EUR beträgt.
Der Europäische Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) fördert Finanzierungen von Unternehmen, die negativ von der COVID‑19-Krise betroffen sind. Die 22 teilnehmenden EU-Länder leisten ihren Beitrag in Form von Garantien iHv insgesamt rd. 24 Mrd. EUR, der österreichische Anteil beträgt 646 Mio. EUR. Diesbezügliche Zahlungsaufforderungen an Österreich aus diesen Garantien betrugen bis 31. Dezember 2023 insgesamt 4,8 Mio. EUR.
Am Makrofinanzhilfeprogramm der EU für die Ukraine beteiligt sich Österreichs mit Haftungen iHv bis zu 102 Mio. EUR. Mit einer im Oktober 2023 in Kraft getretenen Novelle des ZaBiStaG kann Österreich auch Zuschüsse zu den Zinskosten bis zu einem Gesamtbetrag von 100 Mio. EUR leisten, welche bis zum Jahresende 2023 noch nicht geflossen sind.