Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 21.06.2023

Neue Maßnahmen gegen die Teuerung

Analyse vom 21. Juni 2023

Überblick

Die Bundesregierung hat im Mai 2023 ein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung und ein Anti-Teuerungspaket für Familien beschlossen. Die meisten der in den diesbezüglichen Ministerrats­vorträgen enthaltenen Maßnahmen wurden bereits vom Nationalrat beschlossen bzw. wurden als Initiativ­anträge eingebracht. In der Analyse des Budgetdienstes werden diese neuen Maßnahmen gegen die Teuerung dargestellt sowie deren finanzielle Auswirkungen und Verteilungswirkungen untersucht.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Neue Maßnahmen gegen die Teuerung / PDF, 827 KB

Kurzfassung

Umsetzungsstand der Maßnahmen

Die Bundesregierung hat im Ministerrat am 10. Mai 2023 ein Maßnahmen­paket gegen die Teuerung (Ministerrats­vortrag 58/15) und am 17. Mai 2023 ein Anti-Teuerungspaket für Familien (Ministerrats­vortrag 59/10) beschlossen. Teile des Maßnahmen­pakets gegen die Teuerung, wie insbesondere die Verlängerung der temporären Energie­abgaben­senkung und die Verschärfung des Energiekrisenbeitrags‑Strom, wurden bereits vom Nationalrat beschlossen. Weitere Teile des Maßnahmen­pakets wurden mit dem Initiativantrag 3425/A zur Erhöhung der Energiepreis­transparenz eingebracht. Zu weiteren Teilen, wie insbesondere der Verschärfung des Wettbewerbs­rechts und zur Inflationsdämpfung im öffentlichen Bereich, liegen noch keine Gesetzesanträge vor.

Die Maßnahmen aus dem Anti-Teuerungspaket für Familien wurden mit zwei gesondert beschlossenen Änderungen des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz umgesetzt. Diese umfassen Maßnahmen zur Unterstützung von Familien mit Kindern, deren Eltern eine Leistung aus der Sozialhilfe, der Arbeitslosen­versicherung oder eine Ausgleichs­zulage beziehen, sowie von Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit geringem Einkommen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Initiativanträge und die Ministerratsvorträge enthalten nur teilweise Informationen zu den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen bzw. geplanten Maßnahmen. Vor allem die finanziellen Auswirkungen des Maßnahmen­pakets gegen die Teuerung sind nur teilweise bekannt. Dies liegt insbesondere daran, dass zu den erwarteten Mehreinnahmen aufgrund der Verschärfung des Energiekrisenbeitrag-Strom seitens der Bundesregierung keine Angaben gemacht wurden und diese mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht berechnet werden können.

Die finanziellen Auswirkungen des Anti-Teuerungspaket für Familien belaufen sich im Zeitraum 2023 bis 2025 auf etwa 570 Mio. EUR. Der Großteil entfällt auf die temporären zusätzlichen Unterstützungs­leistungen für Familien mit Kindern bei Bezug einer Transfer­leistung bzw. von Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit geringem Einkommen.

Verteilungswirkungen

Von der Verteilungsanalyse umfasst sind die mit dem Anti-Teuerungspaket für Familien beschlossenen Maßnahmen und die Verlängerung der temporären Energie­abgaben­senkung.

Die Transfers im Anti-Teuerungspaket für Familien sind überwiegend zielgerichtet auf Haushalte mit geringem Einkommen. Dementsprechend entfallen 228 Mio. EUR bzw. 42 % des Entlastungs­volumens auf das Zehntel mit den niedrigsten Haushalts­einkommen (1. Dezil) und weitere 29 % auf das 2. Dezil. Der Entlastungseffekt der gesenkten Energie­abgaben hängt vom Strom- und Gasverbrauch in den Haushalten ab. Tendenziell steigt der durchschnittliche Verbrauch mit den Einkommen, sodass mit 54 % des Entlastungs­volumens ein etwas überproportionaler Anteil auf die obere Einkommenshälfte entfällt.

Insgesamt haben die untersuchten Maßnahmen eine progressive Wirkung und der relative Anstieg der durch­schnittlichen Einkommen ist in den unteren Einkommens­bereichen am höchsten. Im 1. Dezil steigt das durch­schnittliche Haushalts­einkommen um 1,5 % im Jahr 2023 und um 2,3 % im Jahr 2024. Zwischen den Haushalten kommt es allerdings zu großen Unterschieden, weil von der Entlastung durch das vom Volumen her umfangreichere Familien­paket nur Haushalte mit Kindern oder Erwachsene mit Sozialhilfebezug betroffen sein können.