Überblick
Mit der Novelle sollen zwei haushaltsrechtliche Ermächtigungen in das Bundesfinanzgesetz (BFG) 2023 aufgenommen werden und die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2023‑2026 angehoben werden. Die Ermächtigungen betreffen zum einen Mehrauszahlungen von bis zu 140,5 Mio. EUR in der UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz (Anti-Teuerungspaket für Familien, Wohnschirm). Zum anderen werden Mehrauszahlungen iHv bis zu 45 Mrd. EUR im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit für unterjährige Tilgungen ermöglicht, denen Mehreinzahlungen aus kurzfristigen Schuldaufnahmen (Kassenstärkern) gegenüberstehen.
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