Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 08.11.2018

Pensionsanpassung 2019

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Die Abgeordnete Karin Doppelbauer (NEOS) ersuchte den Budget-dienst um eine Kurz­studie zur fiskalischen Wirkung eines alternativen Szenarios für die Pensions­erhöhung 2019, wenn 2019 sämtliche Pensionen und die Renten­leistungen nach dem Sozial­entschädigungs­gesetz mit dem Anpassungs­faktor gemäß § 108 f ASVG (2019: 1,020) erhöht und lediglich die Ausgleichs­zulagen­richt­sätze mit dem erhöhten Anpassungs­faktor (1,026) angehoben worden wären? Das Pensions­anpassungs­gesetz 2019 wird 2019 Gesamt­kosten aus der Pensions­erhöhung von insgesamt 1.018 Mio. EUR verursachen, aus dem alternativen Szenario ergeben sich nach den Berechnungen des Budget­dienstes Gesamt­kosten von 980 Mio. EUR.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zur Pensionsanpassung 2019 / PDF, 822 KB

Kurzfassung

Das vorgegebene alternative Szenario sieht, im Gegen­satz zu dem von der Bundes­regierung gewählten Modell, das mit dem Pensions­anpassungs­gesetz 2019 beschlossen werden soll, eine Erhöhung aller Pensionen um den Anpassungs­faktor (1,020) vor, lediglich die Ausgleichs­zulagen­richt­sätze sollen um 2,6 % (statt um 2,0 %) erhöht werden. Das Pensions­anpassungs­gesetz 2019 sieht eine Erhöhung aller Pensionen von nicht mehr als 1.115  EUR monatlich um 2,6 % vor, für Pensionen zwischen 1.115 und 1.500 EUR um 2,6 % bis 2,0 %, für Pensionen zwischen 1.500 und 3.402 EUR um 2,0 % und für Pensionen über 3.402 EUR um 68 EUR. Auch die Ausgleichs­zulagen­richt­sätze und die Renten­leistungen nach dem Sozial­entschädigungs­gesetz sollen um 2,6 % (anstatt 2,0 %) erhöht werden.

Das Pensions­anpassungs­gesetz 2019 wird 2019 Gesamt­kosten von insgesamt 1.018 Mio. EUR verursachen. Gegen­über einer Erhöhung der Pensionen und der Ausgleichs­zulagen­richtsätze nur um diesen Anpassungs­faktor ergeben sich Mehr­kosten von rd. 56 Mio. EUR, die sich aus Mehr­auszahlungen für den Bundes­beitrag von rd. 69 Mio. EUR und Minder­auszahlungen für die Beamten­pensionen von rd. 13 Mio. EUR zusammen­setzen (zahlreiche Beamten­pensionen liegen oberhalb der ASVG-Höchst­pension und werden nur mit dem Fixbetrag erhöht).

Der Budgetdienst hat auf Anfrage der Abgeordneten Karin Doppelbauer die fiskalischen Kosten eines alternativen Pensions­erhöhungs­szenarios berechnet, das eine Erhöhung aller Pensionen um den Anpassungs­faktor (1,020) und nur der Ausgleichs­zulagen­richt­sätze (909,42 EUR für Allein­stehende, 1.022 EUR für Allein­stehende mit über 30 Beitrags­jahren sowie 1.363,52 EUR für Paare) um 2,6 % vorsieht. Im Ergebnis erhalten damit die Ausgleichs­zulagen­bezieher:innen eine Erhöhung ihrer Transfer­leistungen um 2,6 %. In diesem Szenario ergeben sich für 2019 Gesamt­kosten aus der Pensions­erhöhung von 980 Mio. EUR, gegen­über einer Erhöhung um den Anpassungs­faktor von 2,0 % bedeutet dies Mehr­kosten von ca. 17 Mio. EUR im Jahr 2019. Ein Fix­betrag für hohe Pensionen würde entsprechende Ein­sparungen bewirken.