Das vorgegebene alternative Szenario sieht, im Gegensatz zu dem von der Bundesregierung gewählten Modell, das mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2019 beschlossen werden soll, eine Erhöhung aller Pensionen um den Anpassungsfaktor (1,020) vor, lediglich die Ausgleichszulagenrichtsätze sollen um 2,6 % (statt um 2,0 %) erhöht werden. Das Pensionsanpassungsgesetz 2019 sieht eine Erhöhung aller Pensionen von nicht mehr als 1.115 EUR monatlich um 2,6 % vor, für Pensionen zwischen 1.115 und 1.500 EUR um 2,6 % bis 2,0 %, für Pensionen zwischen 1.500 und 3.402 EUR um 2,0 % und für Pensionen über 3.402 EUR um 68 EUR. Auch die Ausgleichszulagenrichtsätze und die Rentenleistungen nach dem Sozialentschädigungsgesetz sollen um 2,6 % (anstatt 2,0 %) erhöht werden.
Das Pensionsanpassungsgesetz 2019 wird 2019 Gesamtkosten von insgesamt 1.018 Mio. EUR verursachen. Gegenüber einer Erhöhung der Pensionen und der Ausgleichszulagenrichtsätze nur um diesen Anpassungsfaktor ergeben sich Mehrkosten von rd. 56 Mio. EUR, die sich aus Mehrauszahlungen für den Bundesbeitrag von rd. 69 Mio. EUR und Minderauszahlungen für die Beamtenpensionen von rd. 13 Mio. EUR zusammensetzen (zahlreiche Beamtenpensionen liegen oberhalb der ASVG-Höchstpension und werden nur mit dem Fixbetrag erhöht).
Der Budgetdienst hat auf Anfrage der Abgeordneten Karin Doppelbauer die fiskalischen Kosten eines alternativen Pensionserhöhungsszenarios berechnet, das eine Erhöhung aller Pensionen um den Anpassungsfaktor (1,020) und nur der Ausgleichszulagenrichtsätze (909,42 EUR für Alleinstehende, 1.022 EUR für Alleinstehende mit über 30 Beitragsjahren sowie 1.363,52 EUR für Paare) um 2,6 % vorsieht. Im Ergebnis erhalten damit die Ausgleichszulagenbezieher:innen eine Erhöhung ihrer Transferleistungen um 2,6 %. In diesem Szenario ergeben sich für 2019 Gesamtkosten aus der Pensionserhöhung von 980 Mio. EUR, gegenüber einer Erhöhung um den Anpassungsfaktor von 2,0 % bedeutet dies Mehrkosten von ca. 17 Mio. EUR im Jahr 2019. Ein Fixbetrag für hohe Pensionen würde entsprechende Einsparungen bewirken.