Das vom Budgetdienst geschätzte Entlastungsvolumen durch die Abgeltung der kalten Progression ist grundsätzlich ähnlich hoch wie jenes im Progressionsbericht von IHS und WIFO. Die im Hauptszenario erwartete auszugleichende Inflation für das Jahr 2024 ist unter Berücksichtigung der unterjährigen Inflationsdynamik mit 7,6 % jedoch etwas höher als im Progressionsbericht (6,6 %), wodurch das Entlastungsvolumen entsprechend steigt.
Die Regierungsvorlage zur Abgeltung der kalten Progression bewirkt im Jahr 2023 gemäß den Berechnungen im Hauptszenario des Budgetdienstes eine Entlastung iHv 1.920 Mio. EUR. Im Gegensatz zur Cash‑Betrachtung in der WFA zur Regierungsvorlage wird dabei auch der erst über die Veranlagung in den Folgejahren wirksame Teil der Entlastung zur Gänze dem jeweiligen Steuerjahr zugerechnet. Das geschätzte Entlastungsvolumen pro Prozentpunkt der auszugleichenden Inflation steigt von 360 Mio. EUR im Jahr 2023 auf 449 Mio. EUR für die Anpassung im Jahr 2026 an.
Ab dem Jahr 2024 ist die Unsicherheit bezüglich der Höhe des Entlastungsvolumens deutlich höher. Dies liegt insbesondere an der Unsicherheit hinsichtlich der auszugleichenden Inflation. Die Schwankungsbreite (zwei Drittel der Simulationen) für die kumulierten Anpassungen bis zum Jahr 2026 beträgt 16,9 % bis 26,0 % (Hauptszenario: 21,3 %). Die daraus resultierende Entlastung im Jahr 2026 liegt zwischen 6.530 Mio. EUR und 9.650 Mio. EUR (Hauptszenario: 8.150 Mio. EUR). Die Lohn- und Einkommensteuereinnahmen sind damit zwischen 1,2 % und 1,9 % des BIP niedriger (Hauptszenario: 1,5 % des BIP).
Die absolute Entlastung der Steuerpflichtigen durch die Abgeltung der kalten Progression steigt grundsätzlich mit dem Einkommen. Personen mit höheren Einkommen profitieren nicht nur von der Anpassung der unteren, sondern auch von der Anpassung der höheren Tarifstufen. Bei Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen mit einem monatlichen Bruttobezug im Bereich von 2.000 EUR bewirkt die Anhebung der Einschleifgrenzen des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrags bzw. Pensionistenabsetzbetrags eine zusätzliche Entlastung.
Die relative Entlastung durch die Abgeltung der kalten Progression ist bei Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen im Bereich von 2.000 EUR brutto pro Monat am höchsten und beträgt im Jahr 2023 bis zu 1,8 % des Nettoeinkommens. Bei höheren Einkommen und bei Selbständigen beträgt sie etwa 1 %. Höhere relative Entlastungen resultieren dabei jeweils an den angepassten Tarifgrenzen.