Budgetdienst - Budgetberichte 19.02.2024

Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Gesamt­haftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2023 insgesamt rd. 92,7 Mrd. EUR und verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Mrd. EUR (‑3,7 %). Der über­wiegende Teil des Rück­gangs war auf die Ausfuhr­förderungen (‑3,4 Mrd. EUR) zurück­zuführen. Für die Ausnutzung der Haftungs­obergrenzen liegen endgültige Werte bisher erst für das Jahr 2022 vor. Bei einer Ober­grenze von 96,95 Mrd. EUR für die anrechenbaren Haftungen betrug die Ausnutzung 53,7 %.

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Kurzfassung

Die Gesamt­haftungen des Bundes (brutto, nicht konsolidiert) für Kapital betrugen Ende Dezember 2023 insgesamt rd. 92,7 Mrd. EUR und verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Mrd. EUR (‑3,7 %). Die Haftungen des Bundes schwankten in den Jahren 2019 bis 2023 zwischen 92,7 Mrd. EUR und 101,3 Mrd. EUR (Höchst­stand im Jahr 2020). In diesem Zeit­raum kam es zu deutlichen Verschiebungen zwischen den einzelnen Wirtschafts- und Aufgaben­bereichen, für die vom Bund Haftungen über­nommen wurden. Seit 2019 gingen insbesondere die Haftungen für den Infra­struktur­bereich (‑28,9 %) und in geringerem Ausmaß für den Finanzmarkt (‑18,2 %) deutlich zurück. Gestiegen waren die Haftungs­volumina des Bundes hingegen für die Wirt­schaftsförderung (+44,8 %). Im Jahr 2020 kamen die COVID‑19-Haftungen hinzu und betrugen 2023 5,4 % des Gesamt­haftungs­volumens.

Nachdem 2022 die Neu­übernahmen von Haftungen stark um 13,5 Mrd. EUR auf 36,4 Mrd. EUR anstiegen, kam es 2023 erneut zu einem Rückgang auf 30,0 Mrd. EUR. Der überwiegende Teil des Rück­gangs war auf die Ausfuhr­förderungen (‑3,4 Mrd. EUR) zurück­zuführen. Neu­über­nahmen von COVID‑19-Haftungen wurden 2023 nicht mehr vorgenommen.

Das Ausmaß der Staats­haftungen gemäß Sixpack-Meldung betrug Ende 2022 rd. 67,9 Mrd. EUR oder 15,2 % des BIP. Von diesen Haftungen entfielen 52,0 Mrd. EUR (76,7 %) auf den Bund, 9,4 Mrd. EUR (13,8 %) auf die Länder (ohne Wien) und 6,4 Mrd. EUR (9,5 %) auf die Gemeinden (inklusive Wien). Im Vergleich zum Jahr 2021 sanken die Staats­haftungen 2022 auf 67,9 Mrd. EUR (‑2,0 %). Der Rück­gang der Haftungen ging vor allem auf Wien (‑0,8 Mrd. EUR) und die Länder ohne Wien (‑0,4 Mrd. EUR) zurück. Die Haftungen des Bundes blieben mit 52,0 Mrd. EUR weit­gehend gleich. Die Haftungen der Gemeinden (ohne Wien) fielen 2021 mit 2,7 Mrd. EUR nur um 0,1 Mrd. EUR geringer aus als 2021.

Der deutlich niedrigere Wert der Bundes­haftungen in der Sixpack-Meldung gegen­über dem Haftungs­bericht ist darauf zurückzuführen, dass die Haftungen dabei in einer wirtschaftlichen Betrachtungs­weise konsolidiert und um Mehrfach­haftungen für gleiche Risiken (insbesondere bei den Ausfuhr­förderungen) und Haftungen für Ver­bindlich­keiten, die bereits in den Schulden des Sektors Staat enthalten waren (z. B. die Haftungen gegenüber der ÖBB), bereinigt wurden.

Die maximale Höhe für Haftungs­übernahmen des Bundes und der außerbudgetären Einheiten des Bundes ist im Bundes­haftungs­ober­grenzen­gesetz (BHOG) geregelt. Durch eine am 27. Februar 2020 beschlossene Novelle wurde die Haftungs­ober­grenzen-Vereinbarung (HOG-Vereinbarung) mit den Ländern umgesetzt. Nach der bereits für 2019 anwendbaren Neu­regelung erfolgt die Berechnung der Haftungs­obergrenze (HOG) des Bundes nunmehr nach der Sixpack-Methodik. Dieser werden die in der UG 16‑Öffentliche Abgaben budgetierten öffentlichen Netto­abgaben (=Bundes­anteil an den Abgaben) des Vorvor­jahres zugrunde gelegt. Die vorgesehene Ober­grenze entspricht 175 % dieser öffentlichen Netto­abgaben. Für 2022 betrug die Haftungs­obergrenze daher 96,95 Mrd. EUR.

Für die Ausnutzung der Haftungs­ober­grenzen liegen endgültige Werte bisher erst für das Jahr 2022 vor. Die auf die Haftungs­obergrenze anrechenbaren Haftungen des Bundes betrugen zum 31. Dezember 2022 laut Bundes­rechnungs­abschluss (BRA) 52,03 Mrd. EUR, davon 0,85 Mrd. EUR für außer­budgetäre Einheiten des Bundes. Bei einer Ober­grenze von 96,95 Mrd. EUR entsprach dies einer Ausnutzung von 53,7 %. Der Ausnutzungs­grad sank gegenüber 2021 mit 54,5 % leicht. Basierend auf den Werten des BVA 2021 beträgt die nach den Regeln der BHOG-Novelle berechnete Haftungs­ober­grenze des Bundes für das Jahr 2023 83,5 Mrd. EUR, da 2021 pandemie­bedingt niedrigere Einzahlungen veranschlagt wurden.

Gemäß dem Jahres­bericht des Fiskal­rats nutzten die Länder (einschließlich Wien) 2022 mit einem Haftungs­stand von 13,2 Mrd. EUR die Haftungs­obergrenze zu 41,6 % und die Gemeinden (ohne Wien) mit Haftungen von 2,7 Mrd. EUR zu 33,8 % aus. Sowohl die Haftungen der Länder als auch der Gemeinden waren rück­läufig, was sich durch eine Abnahme des Ausnutzungs­stands bei Ländern iHv 3,6 %-Punkten und Gemeinden iHv 1,7 %-Punkten ausdrückte.

Das Format der Bericht­erstattung über die Haftungs­übernahmen des Bundes wurde gegenüber dem Vorjahr weit­gehend beibehalten. Generell wird der Nationalrat durch unterschiedliche Berichte, die in verschiedenen Ausschüssen behandelt werden, über die Bundes­haftungen informiert. Neben dem gegen­ständlichen Haftungs­bericht, der dem Budget­ausschuss zugewiesen ist, erfolgen gesonderte, detailliertere Berichte über einzelne Teil­bereiche an den Haupt­ausschuss bzw. den Budget­ausschuss des National­rats (z. B. Bericht gemäß § 6 Ausfuhr­förderungs­gesetz (AusfFG), § 6 Finanz­markt­stabilitäts­gesetz (FinStaG) und § 4a Zahlungs­bilanz­stabilisierungs­gesetz (ZaBiStaG)). Weiters enthält der BRA wesentliche Informationen insbesondere zur Ausnutzung der Haftungs­ober­grenze des Bundes.

Trotz des vielfältigen Berichts­wesens ist aus der Bericht­erstattung eine Einschätzung der mit den Haftungen des Bundes verbundenen finanziellen Risiken nur bedingt möglich. Das Berichts­wesen zu den Haftungen könnte weiter­entwickelt und beispiels­weise in einer Risiko­bericht­erstattung gebündelt werden. Darin könnten in regel­mäßigen Abständen risikobezogene Berichts­inhalte (z. B. Bewertung der Risiken der einzelnen Haftungs­kategorien, Auswirkungen von Zahlungen aus Haftungs­inan­spruchnahmen sowie vereinnahmter Haftungs­entgelte auf das Budget) dargestellt und Verbindungen zwischen den Haftungs­risiken des Bundes und anderen Risiken analysiert werden (z. B. makro­ökonomische Risiken, Risiken im Banken­sektor).