Der Abgeordnete Bruno Rossmann (Grüne) ersuchte den Budgetdienst um die Erstellung einer Studie mit dem Ziel einer Auswertung der Umsetzung der drei seit 2011 beschlossenen Konsolidierungspakete und der damit einhergehenden Offensivmaßnahmen.
In Anbetracht der Finanzkrise und des damit verbundenen massiven Wachstumseinbruchs setzte die Bundesregierung ab Herbst 2008 umfangreiche Konjunkturstabilisierungsmaßnahmen, die im Zusammenwirken mit den automatischen Stabilisatoren die öffentlichen Haushalte belasteten. Der gesamtstaatliche Budgetsaldo stieg im Jahr 2009 auf ‑5,3 % des BIP, 2010 betrug er ‑4,4 % des BIP. Ende 2009 eröffnete der Rat der EU ein Verfahren wegen übermäßigen Defizits nach Artikel 126 (6) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen Österreich und empfahl Österreich spätestens 2011 mit der Budgetkonsolidierung zu beginnen, um die gesamtstaatliche Defizitquote bis 2013 auf unter 3 % des BIP zurückzuführen.
Auf die Maßnahmenpakete zur Stabilisierung der Wirtschaft (2008/2009) folgten in den Jahren 2010, 2012 und 2014 drei umfangreiche Konsolidierungspakete. Im Herbst 2010 beschloss die Bundesregierung in Loipersdorf das erste mehrjährige Konsolidierungsprogramm (Konsolidierungspaket I) mit einer geplanten Netto-Konsolidierung von 14,2 Mrd. EUR, um das öffentliche Defizit bis 2013 schrittweise unter 3,0 % des BIP abzusenken. Im Februar 2012 folgte ein weiteres Konsolidierungspaket, das sogenannte Stabilitätspaket (Konsolidierungspaket II) für die Jahre 2012 bis 2016 mit einer geplanten Netto-Konsolidierung von 21,3 Mrd. EUR. Ziel war es, einen ausgeglichenen Haushalt bereits im Jahr 2016 (Maastricht-Saldo) und ein strukturelles gesamtstaatliches Defizit von höchstens 0,45 % des BIP im Jahr 2017 zu erreichen sowie die Schuldenquote bis 2016 auf 70,6 % des BIP zurückzuführen. Nach den Nationalratswahlen im September 2013 legte die neue Bundesregierung im April 2014 die Budgets für 2014 und 2015 vor, die eine Fortführung des Konsolidierungskurses vorsahen. Ebenfalls im Frühjahr 2014 wurden, insbesondere mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen (Konsolidierungspaket III).
Auf der Einnahmenseite lag der Schwerpunkt der Konsolidierung auf Steuererhöhungen bzw. Tarifanpassungen insbesondere bei den Verkehrs- und Verbrauchsteuern, bei der Körperschaftsteuer und bei der Einkommensteuer. Auch die Einführung neuer Abgaben (z. B. Stabilitätsabgabe) sowie Einmalmaßnahmen (Abgeltungssteuern mit Schweiz und Liechtenstein) trugen maßgeblich zur einnahmenseitigen Konsolidierung bei. Der Schwerpunkt der ausgabenseitigen Konsolidierung lag insbesondere auf Einsparungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der Pensionen, wobei allerdings ein wesentlicher Teil auf moderate Gehalts- und Pensionserhöhungen entfiel. Auch Maßnahmen der Länder und der Sozialversicherung im Gesundheitsbereich und die Zinsersparnis trugen erheblich zur Konsolidierung bei. Der überwiegende Teil der Offensivmaßnahmen entfällt auf Mehrausgaben in den Bereichen Bildung und Forschung.
Der Budgetdienst hat in der Studie die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen mit den erwarteten Konsolidierungsbeiträgen umfassend aufgelistet und die Umsetzung nach Sachbereichen und Schwerpunkten analysiert.