Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 18.06.2018

Veranschlagte Aufwendungen für die österr. EU-Ratspräsidentschaft

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Kurzfassung

Die Veranschlagung und Verrechnung der Aus­zahlungen für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft 2018 erfolgt bei den Sach- und den Personal­auf­wendungen nach unterschiedlichen Mechanismen.

Für die Sach­auf­wendungen wurden die jeweiligen Voranschlags­konten durch spezifische (Konten-)Unter­gliederungen eigens gekenn­zeichnet, um eine sachgeordnete Veranschlagung und spätere Aus­wertungen zu ermöglichen. Die Budgetierung in den einzelnen Ressorts erfolgte jedoch nicht einheitlich. Dies ist zum Teil darauf zurück­zuführen, dass die Detail­planungen für die EU-Präsidentschaft in den meisten Ressorts noch nicht abgeschlossen waren bzw. sich laufend weiter konkretisieren.

Im BVA 2018 sind rd. 59,7 Mio. EUR und im BVA 2019 rd. 2,4 Mio. EUR auf den der EU-Präsidentschaft zugeordneten Sach­aufwands­konten veranschlagt, 2017 sind bereits rd. 0,7 Mio. EUR angefallen. Über den Drei­jahres­zeitraum sind damit für den EU-Vorsitz betriebliche Sach­auf­wendungen von insgesamt 62,7 Mio. EUR verrechnet oder veranschlagt. Nicht in diesem Betrag enthalten ist eine Über­schreitungs­ermächtigung des BKA für den EU-Ratsvorsitz iHv 8,0 Mio. EUR, durch die sich der veranschlagte Sach­aufwand auf 70,7 Mio. EUR erhöhen würde. Ebenfalls nicht enthalten sind die Sach­auf­wendungen mehrerer Ressorts (BMDW, BMVIT, teilweise BMBWF), die mangels zusätzlicher Budget­mittel keine Veranschlagung vorgenommen haben, in denen aber dennoch Kosten für die Präsidentschaft anfallen und im Vollzug auch auf den spezifizierten Konten verrechnet werden.

Die Personal­auf­wendungen für den EU-Ratsvorsitz werden dagegen auf den normalen Personal­aufwands­konten verrechnet und nicht eigens durch Spezifikationen gekenn­zeichnet. Die Kosten für die sogenannten EU-Poolisten (befristete Plan­stellen für die EU-Präsidentschaft) sind aus den insgesamt bei den jeweiligen Ressorts veranschlagten Personal­auf­wendungen zu tragen, daher können die dafür vorgesehenen budgetären Aufwendungen aus dem Voranschlag nicht gesondert ermittelt werden. Da in den Anfrage­beantwortungen bisher erst einzelne Ressorts Gesamt­kosten angegeben haben, die auch den veranschlagten zusätzlichen Personalaufwand für die EU-Präsidentschaft umfassen, können dazu insgesamt noch keine Aussagen getroffen werden.

Zum Stichtag 1. Mai 2018 waren insgesamt rd. 388 EU-Poolisten (in VBÄ) beschäftigt, die größte Anzahl davon im BMI mit 72 VBÄ und im BKA mit 58 VBÄ. Eine valide Schätzung des durch die EU-Poolisten bedingten zusätzlichen Personal­aufwands kann nicht vorgenommen werden, weil Informationen zur konkreten Einstufung und Beschäftigungs­dauer fehlen und die Veranschlagung im Gesamt­personal­aufwand erfolgte.

Generell ermöglichen die Systeme der Haushalts­verrechnung des Bundes nach Abschluss der EU-Ratspräsidentschaft jedenfalls eine Auswertung der dafür in allen Ressorts getätigten Aus­zahlungen.