Die Veranschlagung und Verrechnung der Auszahlungen für die österreichische EU-Ratspräsidentschaft 2018 erfolgt bei den Sach- und den Personalaufwendungen nach unterschiedlichen Mechanismen.
Für die Sachaufwendungen wurden die jeweiligen Voranschlagskonten durch spezifische (Konten-)Untergliederungen eigens gekennzeichnet, um eine sachgeordnete Veranschlagung und spätere Auswertungen zu ermöglichen. Die Budgetierung in den einzelnen Ressorts erfolgte jedoch nicht einheitlich. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Detailplanungen für die EU-Präsidentschaft in den meisten Ressorts noch nicht abgeschlossen waren bzw. sich laufend weiter konkretisieren.
Im BVA 2018 sind rd. 59,7 Mio. EUR und im BVA 2019 rd. 2,4 Mio. EUR auf den der EU-Präsidentschaft zugeordneten Sachaufwandskonten veranschlagt, 2017 sind bereits rd. 0,7 Mio. EUR angefallen. Über den Dreijahreszeitraum sind damit für den EU-Vorsitz betriebliche Sachaufwendungen von insgesamt 62,7 Mio. EUR verrechnet oder veranschlagt. Nicht in diesem Betrag enthalten ist eine Überschreitungsermächtigung des BKA für den EU-Ratsvorsitz iHv 8,0 Mio. EUR, durch die sich der veranschlagte Sachaufwand auf 70,7 Mio. EUR erhöhen würde. Ebenfalls nicht enthalten sind die Sachaufwendungen mehrerer Ressorts (BMDW, BMVIT, teilweise BMBWF), die mangels zusätzlicher Budgetmittel keine Veranschlagung vorgenommen haben, in denen aber dennoch Kosten für die Präsidentschaft anfallen und im Vollzug auch auf den spezifizierten Konten verrechnet werden.
Die Personalaufwendungen für den EU-Ratsvorsitz werden dagegen auf den normalen Personalaufwandskonten verrechnet und nicht eigens durch Spezifikationen gekennzeichnet. Die Kosten für die sogenannten EU-Poolisten (befristete Planstellen für die EU-Präsidentschaft) sind aus den insgesamt bei den jeweiligen Ressorts veranschlagten Personalaufwendungen zu tragen, daher können die dafür vorgesehenen budgetären Aufwendungen aus dem Voranschlag nicht gesondert ermittelt werden. Da in den Anfragebeantwortungen bisher erst einzelne Ressorts Gesamtkosten angegeben haben, die auch den veranschlagten zusätzlichen Personalaufwand für die EU-Präsidentschaft umfassen, können dazu insgesamt noch keine Aussagen getroffen werden.
Zum Stichtag 1. Mai 2018 waren insgesamt rd. 388 EU-Poolisten (in VBÄ) beschäftigt, die größte Anzahl davon im BMI mit 72 VBÄ und im BKA mit 58 VBÄ. Eine valide Schätzung des durch die EU-Poolisten bedingten zusätzlichen Personalaufwands kann nicht vorgenommen werden, weil Informationen zur konkreten Einstufung und Beschäftigungsdauer fehlen und die Veranschlagung im Gesamtpersonalaufwand erfolgte.
Generell ermöglichen die Systeme der Haushaltsverrechnung des Bundes nach Abschluss der EU-Ratspräsidentschaft jedenfalls eine Auswertung der dafür in allen Ressorts getätigten Auszahlungen.