Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 11.09.2019

Vorauszahlungen und Treuhandvermögen des Bundes

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Der Abgeordnete Bruno Rossmann (JETZT) ersuchte den Budget­dienst um eine Kurz­studie zu den Voraus­zahlungen und Treuhand­vermögen des Bundes — Transparenz und Budget­praktiken. Die vorliegende Anfrage­beantwortung stellt dar, inwieweit vom Bund an ausgegliederte Einrichtungen Voraus­ und An­zahlungen geleistet bzw. an diese Treuhand­mittel vergeben werden, wie diese haushalts­rechtlich und budget­politisch zu beurteilen sind und ob darüber ausreichende Transparenz besteht.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu den Vorauszahlungen und Treuhandvermögen des Bundes / PDF, 721 KB

Kurzfassung

Die vorliegende Kurz­studie zu einer Anfrage des Abgeordneten Bruno Rossmann stellt dar, inwieweit vom Bund an aus­gegliederte Einrichtungen Voraus- und An­zahlungen geleistet bzw. an diese Treuhand­mittel vergeben werden, wie diese haushalts­rechtlich und budget­politisch zu beurteilen sind und ob darüber ausreichende Transparenz besteht.

Ausgegliederte Unternehmen/Förderungs­gesellschaften benötigen für die operative Durch­führung bzw. Abwicklung von Förder­programmen bzw. die operative Geschäfts­tätigkeit eine Liquiditäts­bevorschussung, weil die Gesellschaften mit dem Vertrags­abschluss oder der Förderungs­zusage eine rechtliche Verpflichtung ein­gehen und bei Nicht-Erfüllung rechtliche und/oder finanzielle Konsequenzen (etwa durch Verzugs­zinsen) sowie ein Vertrauens­schaden drohen. Die Leistung von Voraus- und An­zahlungen ist haushalts­rechtlich grund­sätzlich zulässig, jedoch bedürfen diese einer entsprechenden rechtlichen Grund­lage und Mittel­zuweisungen dürfen nur aufgrund eines unmittelbaren Bedarfs erfolgen. Für die Gewährung und Verwaltung von Treuhand­geldern gibt es keine haushalts­rechtlichen Sonder­bestimmungen.

Bei einzelnen Gesellschaften haben sich – zumindest vorübergehend – im Laufe der letzten Jahre die Bestände an liquiden Mitteln teilweise deutlich erhöht. Zuweisungen, die über die erforderliche Liquidität hinausgehen, belasten den Staats­haushalt durch zusätzliche Schulden, weil die Mittel des Bundes in einem gewissen Rahmen auch fremd­finanziert werden müssen. Übermäßige Liquidität kann bei den Unternehmen in der aktuellen Zins­situation auch zu Negativ­zinsen führen, wobei die einbezogenen Ressorts und Gesellschaften betonen, dass dies bisher durch ein entsprechende Portfolio­management verhindert werden konnte.

Einzelne Beispiele deuten darauf hin, dass insbesondere zum Jahres­ende eine entsprechende Tendenz besteht, höhere Liquidität in aus­gegliederten Gesellschaften zu halten. Das BMF und die Ressorts sind grund­sätzlich bestrebt, nur die notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen. Längere Verzögerungen bei der Entnahme von Rück­lagen, fehlende Richt­linien und fehlende Informationen erschweren jedoch eine systematische Bearbeitung des Problems.

Vorauszahlungen bzw. Treuhand­gelder für Förderungen sind im Bundes­rechnungs­abschluss zumeist nicht als solche ersichtlich, da Transfer­aufwendungen und Förderungen in der Regel von den haushalts­führenden Stellen nicht perioden­gerecht abgegrenzt werden, das heißt eine Auszahlung des Bundes wird sofort als Aufwand verbucht. Das BHG 2013 sieht hingegen perioden­gerechte Abgrenzungen auch bei Transfers vor, diese Bestimmung wurde allerdings nicht vollständig implementiert, worauf auch der Rechnungs­hof kritisch hingewiesen hat. Die Analyse hat gezeigt, dass sich in der Praxis unterschiedliche Konstruktionen für die Behandlung in der Haushalts­verrechnung des Bundes und im Jahres­abschluss der Unternehmen entwickelt haben, weshalb eine Klar­stellung und Vereinheitlichung angestrebt werden sollte.

Eine transparente Darstellung von Voraus­zahlungen bei Förderungen und von Treuhand­geldern im Bundes­haushalt würde dem Nationalrat, dem BMF und den Fach­ressorts wichtige Informationen für eine fundierte Diskussion über die Budget­planung und die Bereit­stellung der erforderlichen Mittel liefern. Der National­rat verfügt derzeit jedoch auch über keine systematische Darstellung der Liquiditäts­situation ausgegliederter Unternehmen und Förderungs­gesellschaften. Die ab 2020 gültige Novelle der Verordnung zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling des Bundes sieht vor, dass auch die Liquiditäts­situation der jeweiligen Unternehmen abgefragt wird. Diese sollte in die Bericht­erstattung an den National­rat integriert werden.