Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 04.04.2018

Vorbelastungsgesetz zum ÖBB-Rahmenplan 2018-2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Durch das Vorbelastungs­gesetz soll der Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundes­minister für Finanzen ermächtigt werden, Vorbelastungen hinsichtlich der Finanz­jahre 2019 bis 2023 von bis zu 41,037 Mrd. EUR einzugehen. Die Vorbelastungs­ermächtigungen werden jährlich auf Basis einer "rollierenden" Gesetz­gebung beschlossen, sodass in den Gesamt­summen jeweils auch die aus den Vorjahren noch offenen Verbindlichkeiten des Bundes enthalten sind.

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BD - Vorbelastungsgesetz ÖBB-Rahmenplan 2018 - 2023 / PDF, 245 KB

Kurzfassung

Die ÖBB-Infrastruktur AG investiert in die Schienen­verkehrs­infrastruktur auf Grundlage jährlich zu erstellender sechs­jähriger Rahmen­pläne. Der Beschluss des neuen ÖBB-Rahmenplans 2018 - 2023 im Ministerrat vom 21. März 2018 macht auch eine Anpassung der Vorbelastungen für die dem Bund daraus entstehen Verpflichtungen erforderlich. Durch das Vorbelastungs­gesetz soll der Bundes­minister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundes­minister für Finanzen ermächtigt werden, Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2019 bis 2023 von bis zu 41,037 Mrd. EUR einzugehen, davon entfallen 33,604 Mrd. EUR auf Annuitäten für Investitionen und sind daher langfristig zu bedienen und 7,433 Mrd. EUR auf in den Jahren 2019 bis 2023 unmittelbar zu leistende direkte Zuschüsse für Betrieb, Inspektion und Wartung der Schienen­infrastruktur.

Die Vorbelastungs­ermächtigungen werden jährlich auf Basis einer "rollierenden" Gesetz­gebung beschlossen, sodass in den Gesamt­summen jeweils auch die aus den Vor­jahren noch offenen Verbindlichkeiten des Bundes enthalten sind.

Der Rahmen­plan geht von einem kontinuierlichen Anstieg der Investitionen von 2018 bis 2021 aus, wobei insbesondere 2020 ein Sprung von 469 Mio. EUR vorgesehen ist. 2021 erreichen die Investitionen mit rd. 2,6 Mrd. EUR ihren Höhe­punkt und sinken in den Folgejahren geringfügig. Insgesamt sollen in den Jahren 2018 bis 2023 Investitionen (inklusive Brenner Basistunnel) von rd. 13,9 Mrd. EUR in die Schienen­infrastruktur getätigt werden.

Im Ausbau­programm 2018 bis 2023 sind bedeutende Investitionen für Tunnel­projekte enthalten: Koralmbahn 2,0 Mrd. EUR, Brenner Basistunnel 2,5 Mrd. EUR und Semmering-Basistunnel 1,7 Mrd. EUR. Für den zwei­gleisigen Ausbau der Pottendorfer­linie sind 389 Mio. EUR, den vier­gleisigen Ausbau der Weststrecke zwischen Linz und Wels 538 Mio. EUR sowie den nahverkehrs­gerechten Ausbau des Marchegger Asts 455 Mio. EUR vorgesehen.

Gegenüber dem Rahmenplan 2016 – 2021 stellt dies eine Reduktion der Investitionen iHv 1,4 Mrd. EUR für die Jahre 2018 bis 2021 dar, gegenüber dem nie schlagend gewordenen Rahmenplan 2017 – 2022 um 2,0 Mrd. EUR für die Jahre 2018 bis 2022.