Das Bundesfinanzgesetz (BFG) 2021 wurde im November 2020 vom Nationalrat beschlossen. Wegen schlechterer Konjunkturerwartungen im Frühjahr 2021 und zusätzlicher Auszahlungen für die Maßnahmen zur Krisenbekämpfung erfolgte eine Novelle des BFG 2021, die im Mai 2021 vom Nationalrat beschlossen wurde.
Durch die BFG‑Novelle 2021 stiegen die budgetierten Auszahlungen um 5,5 Mrd. EUR auf 103,2 Mrd. EUR. Höher veranschlagt wurden insbesondere die Auszahlungen aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds (+2,3 Mrd. EUR) und die Kurzarbeitsbeihilfen (+2,2 Mrd. EUR). Die übrigen Auszahlungen wurden insbesondere wegen der stärker in Anspruch genommenen Investitionsprämie um insgesamt 1,0 Mrd. EUR erhöht. Die budgetierten Einzahlungen wurden wegen der niedriger erwarteten Nettoabgaben um 2,6 Mrd. EUR auf 72,5 Mrd. EUR reduziert. Dazu trugen neben den sinkenden Bruttoabgaben auch höhere Ab‑Überweisungen an die Gemeinden wegen des im Jänner 2021 beschlossenen 2. Gemeindepakets bei. Aus den Änderungen durch die BFG‑Novelle 2021 resultierte ein budgetierter Nettofinanzierungsbedarf iHv 30,7 Mrd. EUR (+8,1 Mrd. EUR).
Das gesamtstaatliche Maastricht‑Defizit war im Jahr 2021 mit 5,9 % des BIP zwar etwas niedriger als 2020 (8,0 % des BIP), blieb aber aufgrund der anhaltenden COVID‑19-Krise auf sehr hohem Niveau. Mit dem schrittweisen Auslaufen der COVID‑19-Maßnahmen erwartet das BMF für die Jahre 2022 bis 2025 eine rückläufige Defizitentwicklung. Die budgetäre Verbesserung wird jedoch insbesondere 2022 durch die neu beschlossenen Maßnahmen (v. a. Energie-Entlastungspakete, Gasreserve) gebremst. Vor allem in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, der Lage auf den Energie- und Rohstoffmärkten, dem künftigen Verlauf der COVID‑19-Pandemie sowie noch nicht berücksichtigten neuen Maßnahmen zum Ausgleich der hohen Inflationsraten bestehen beträchtliche Risiken für Abweichungen von der kurz- und mittelfristigen Budgetplanung.
Der Nettofinanzierungsbedarf im Finanzierungshaushalt betrug im Finanzjahr 2021 17,97 Mrd. EUR. Er lag damit weiterhin beträchtlich über dem Vorkrisenniveau, war aber um 4,5 Mrd. EUR geringer als im Jahr 2020. Im Vergleich zum BVA 2021 liegt ebenfalls ein verbesserter Nettofinanzierungbedarf vor (+12,75 Mrd. EUR). Wesentlich dafür war die besser als angenommene Konjunkturentwicklung, die zu höheren Einzahlungen führte. Bei den etwas höher als budgetierten Auszahlungen gab es gegenläufige Effekte. Die Ursache für Mehrauszahlungen lag in Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Minderauszahlungen gab es insbesondere bei der Investitionsprämie und den Zinsen.
Die um die bundesinternen Transfers aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds bereinigten Einzahlungen beliefen sich auf rd. 86,0 Mrd. EUR und stiegen im Vergleich zu 2020 deutlich um 12,36 Mrd. EUR bzw. 16,8 %. Der BVA 2021 wurde ebenfalls um 13,47 Mrd. EUR überschritten.
Rund zwei Drittel der Einzahlungen des Bundes stammen aus den Öffentlichen Nettoabgaben, die aus den Bruttoabgaben abzüglich der Ab‑Überweisungen (v. a. Ertragsanteile Länder und Gemeinden, EU‑Beitrag) resultieren. Im Jahr 2021 kam es bei den Öffentlichen Abgaben (netto) gegenüber 2020 zu höheren Einzahlungen (rd. +10,57 Mrd. EUR; +21,9 %). Der Voranschlagswert wurde um 11,15 Mrd. EUR (+23,4 %) überschritten. Die Voranschlagsüberschreitung ist auf die deutlich günstiger als angenommene Wirtschaftsentwicklung und hohe nicht veranschlagte Einzahlungen aus Abgabenguthaben zurückzuführen. Der Zuwachs gegenüber 2020 ist im Wesentlichen eine Folge der wirtschaftlichen Erholung nach dem Krisenjahr 2020. Darüber hinaus trugen die Rückführung gestundeter Abgaben sowie einige Sondereffekte zum Abgabenwachstum bei.
Die Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen (Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Dienstgeberbeiträge zum FLAF) korrespondieren stark mit der Entwicklung der Lohnsumme, die sich 2021 mit einem Zuwachs von 5,5 % wieder erholte. Darüber hinaus führte die Rückführung im Jahr 2020 gestundeter Beiträge zu Mehreinzahlungen. Insgesamt stiegen die Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen im Vorjahresvergleich um 9,8 % auf 15,0 Mrd. EUR im Jahr 2021 an. Der Voranschlagswert wurde um 0,6 Mrd. EUR bzw. 4,1 % überschritten, da das BMF bei der Budgeterstellung von einem deutlich geringeren Lohnsummenwachstum ausging. Die Überschreitung betraf im Wesentlichen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in der UG 20‑Arbeit und die Einnahmen des FLAF in der UG 25‑Familie und Jugend. Bei den FLAF-Einnahmen lagen sowohl die Dienstgeberbeiträge als auch die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer über dem Voranschlag.
Die um die verrechnungstechnischen Buchungen des COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds bereinigten Auszahlungen beliefen sich 2021 auf rd. 103,97 Mrd. EUR und waren damit um 717,4 Mio. EUR höher als im BVA 2021 geplant. Diese Erhöhung setzt sich aus gegenläufigen Effekten zusammen. Die COVID‑19-bedingten Auszahlungen waren um 5,36 Mrd. EUR höher als budgetiert, wovon 5,14 Mrd. EUR im Krisenbewältigungsfonds für die COFAG-Maßnahmen (+2,30 Mrd. EUR) und höhere Auszahlungen im Bereich Gesundheit für das Zweckzuschussgesetz, das Epidemiegesetz und die Kostenersätze der KV‑Träger angefallen sind (+1,89 Mrd. EUR). Weitere höhere Auszahlungen zur Krisenbewältigung betrafen mit 32,5 Mio. EUR die Kurzarbeit und mit 181,9 Mio. EUR den höheren FLAF-Anteil am Familienhärteausgleich, eine Umschichtung beim Härtefallfonds und Einmalzahlungen. Die Auszahlungen ohne COVID‑19-Krisenbezug waren insgesamt um 4,64 Mrd. EUR niedriger als veranschlagt. Die Minderauszahlungen betrafen vor allem geringere Zinsen sowie geringere Auszahlungen für die Investitionsprämie und die Pensionen.
Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt beträgt vorläufig rd. 21,6 Mrd. EUR und ist damit um 3,6 Mrd. EUR ungünstiger als der Nettofinanzierungssaldo. Die Aufwendungen waren netto um 1,6 Mrd. EUR höher als die Auszahlungen. Dies war insbesondere auf die Annuitätenzuschüsse an die ÖBB und den Abbau einer Vorauszahlung an die SCHIG in der UG 41‑Mobilität (+1.702,6 Mio. EUR), Periodenabgrenzungen für Gesundheitsausgaben zur Pandemiebekämpfung in der UG 24‑Gesundheit (+587,2 Mio. EUR), Abschreibungen von Abgaben und Zollforderungen in der UG 16‑Öffentliche Abgaben (+289,4 Mio. EUR) und den Zinsaufwand in der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge (+210,7 Mio. EUR) zurückzuführen. Einen gegenläufigen Effekt hatten nicht ergebniswirksame Vorauszahlungen an die COFAG in der UG 45‑Bundesvermögen (‑1.053,1 Mio. EUR). Die Einzahlungen waren insgesamt um 2,0 Mrd. EUR höher als die im Ergebnishaushalt erfassten Erträge. Dazu trugen insbesondere der Aufbau von Nettoguthaben von Steuerpflichtigen in der UG 16 (‑1.026,9 Mio. EUR) und der Vorschuss für die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) in der UG 51‑Kassenverwaltung (‑492,4 Mio. EUR) bei.
Der Stand der Rücklagen zum 31. Dezember 2022 betrug 19,9 Mrd. EUR und entsprach damit 19,1 % der bereinigten Auszahlungen. Der Anstieg des Rücklagenstandes im Jahr 2021 ergibt sich aus der Differenz zwischen den Rücklagenentnahmen und -auflösungen iHv insgesamt 1.293,8 Mio. EUR (davon 875,5 Mio. EUR an bereits budgetierten Rücklagenentnahmen, 363,7 Mio. EUR an im Rahmen des Budgetvollzugs entnommenen Rücklagen sowie 54,6 Mio. EUR an Rücklagenauflösungen) und den Rücklagenzuführungen iHv 4.380,5 Mio. EUR. Insgesamt entfielen 12,8 Mrd. EUR oder 64,4 % der Rücklagen 2021 auf Untergliederungen, die vom BMF verwaltet werden.
Im Jahr 2021 erfolgten Stundungen, Ratenbewilligungen, Aussetzungen und Einstellungen der Einziehung bei Forderungen des Bundes iHv insgesamt 42,7 Mio. EUR (das entspricht 0,1 % des Forderungsbestandes 2020). Damit sind die diesbezüglichen Verfügungen gegenüber dem Finanzjahr 2020 deutlich um 48,2 % bzw. rd. 46,0 Mio. EUR (2020: 88,7 Mio. EUR) gesunken. Die betragsmäßig höchste Verfügung entfiel mit 11,1 Mio. EUR in der UG 20‑Arbeit auf zu Unrecht bezogene und daher rückzufordernde Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und aus Individualbeihilfen.