Budgetdienst - Analysen auf Anfrage 30.10.2026

Weiterentwicklung des Gender Budgeting in Österreich

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Internationale Vergleiche zeigen für Österreich bei zentralen Gleich­stellungs­indikatoren, etwa beim Gender Pay Gap, beim Gender Pension Gap oder bei der Teil­zeit­quote von Frauen nur moderate Fort­schritte. Österreich verfügt bereits über ein umfassendes, rechtlich stark verankertes Gender Budgeting-Instrumentarium. Die breite Anwendung und verstärkte Koordinierung des Gender Budgeting erhöhen zwar die Trans­parenz, mit einer ressort­über­greifenden Gleich­stellungs­strategie, der konkreten Zuordnung von Maß­nahmen und Budget­mitteln sowie aussage­kräftigeren Folgen­abschätzungen könnte das Potential als Steuerungs­instrument jedoch noch besser genutzt werden. Ein Gender Budget Statement könnte die gleich­stellungs­politischen Ziele, Mittel­einsatz und erwartete Wirkungen systematisch zusammen­führen. Dabei könnte auf die bestehenden Informationen aus der Wirkungs­orientierung und den WFA zurück­gegriffen und gleich­zeitig die Wirksamkeit dieser Instrumente erhöht werden.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Weiterentwicklung des Gender Budgeting in Österreich / PDF, 2 MB

Kurzfassung

Der Abgeordnete Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mitglied des Budget­ausschusses, ersuchte den Budget­dienst um eine Analyse zur Weiter­entwicklung des Gender Budgeting in Österreich.

Internationale Entwicklungen: Gender Budgeting gewinnt an Bedeutung, Wirkungsnachweise bleiben begrenzt

Gender Budgeting umfasst die systematische Integration der Gleich­stellungs­perspektive in den Budget­prozess. Ziel ist es, unter­schiedliche Wirkungen budget­politischer Entscheidungen auf die Lebens­umstände von Frauen und Männern zu erkennen und bei der Budget­gestaltung zu berück­sichtigen. Die Verbreitung des Gender Budgeting hat in den letzten Jahren zugenommen. 2023 setzten 23 der 38 Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (OECD) entsprechende Instrumente ein – etwa doppelt so viele wie 2016. Zu den häufigsten Ansätzen zählen Gleich­stellungs­ziele in der Wirkungs­orientierung, geschlechts­spezifische Folgen­abschätzungen und Gender Budget Tagging.

Internationale Erfahrungen zeigen, dass häufig Transparenz über die Auswirkungen der öffentlichen Mittel auf die Gleich­stellung von Frauen und Männern und verstärkte Rechen­schafts­pflichten im Vordergrund stehen. Diese Ansprüche lassen sich eher erreichen als die unmittelbare Beeinflussung der budgetären Entscheidungs­prozesse. Indirekt unterstützt Gender Budgeting jedoch Gleich­stellungs­initiativen. So weisen etwa der Internationale Währungs­fonds (IWF) und UN Women darauf hin, dass Gender Budgeting helfen kann, öffentliche Mittel gezielt für soziale Infrastruktur, Arbeits­markt­politik oder Klima­wandel­anpassungs­maß­nahmen einzusetzen und damit gleichzeitig Gleich­stellung und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Eine Erhöhung der Erwerbs­beteiligung von Frauen würde laut OECD und European Institute for Gender Equality (EIGE) signifikante positive Wachstums­effekte auf eine Volks­wirtschaft nach sich ziehen. Bei der Bewertung der Wirkung von Gender Budgeting ist zu berück­sichtigen, dass die Verwirklichung von Gleich­stellung von einer Vielzahl weiterer Faktoren, ins­besondere gesellschaftlichen Entwicklungen, Normen und Verhaltens­weisen beeinflusst wird.

Fortschritte und Herausforderungen des Gender Budgeting in Österreich

Österreich hat Gender Budgeting früh und umfassend im Haushalts­recht verankert. Art. 13 Abs. 3 Bundes-Verfassungs­gesetz (B-VG) verpflichtet seit 2009 Bund, Länder und Gemeinden, bei der Haushalts­führung die tat­sächliche Gleich­stellung von Frauen und Männern anzustreben. Das österreichische Modell zeichnet sich im inter­nationalen Vergleich ins­besondere durch die Einbeziehung aller Bundes­ministerien und Obersten Organe, eine Einbettung in den gesamten Haushalts­kreislauf im Rahmen der Wirkungs­orientierung und der Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzung (WFA), ein umfang­reiches Berichts­wesen, einen systematischen Verantwortlichkeits­dialog im Parlament und durch die Berücksichtigung der Gleich­stellung in den Performance Audits des Rechnungs­hofs aus.

In den Bundes­voranschlägen (BVA) 2027 und 2028 sind 34 der insgesamt 121 Wirkungs­ziele als Gleichstellungs­ziele ausgewiesen. Davon betreffen 29 externe, gesellschafts­politische Wirkungen, wie Erwerbs­beteiligung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildung, Gewalt­schutz und Entscheidungs­positionen. Themen­cluster und Meta­indikatoren erleichtern inzwischen den ressort­übergreifenden Über­blick. Mit den Budgets 2027 und 2028 wurde erstmals auch eine eigene Beilage zu Gender Budgeting vorgelegt.

Strategie: viele Gleichstellungsziele, kein übergeordneter Rahmen

Inter­nationale Vergleiche zeigen für Österreich bei zentralen Gleich­stellungs­indikatoren, etwa beim Gender Pay Gap, beim Gender Pension Gap oder bei der Teil­zeit­quote von Frauen nur moderate Fort­schritte. Die breite Anwendung und verstärkte Koordinierung des Gender Budgeting erhöhen zwar die Trans­parenz, das Potential als Steuerungs­instrument könnte jedoch noch besser genutzt werden. Die Gleich­stellungs­ziele werden über­wiegend von den einzelnen Ressorts fest­gelegt. Dieser Bottom-up-Ansatz trägt dazu bei, Gleich­stellung in vielen Politik­feldern zu verankern, erschwert aber eine gemeinsame Prioritäten­setzung. Eine über­geordnete, mehr­jährige Gleich­stellungs­strategie fehlt bislang, wodurch die ressort­über­greifende Wirkung begrenzt bleibt. In einer gemeinsamen Strategie könnten die prioritären Gleich­stellungs­ziele, Zuständigkeiten und über­prüfbare Ergebnisse fest­gelegt werden. Voraus­setzung dafür wäre eine früh­zeitige ressort­über­greifende Abstimmung. Die bestehenden Themen­cluster und Meta­indikatoren könnten einen Ausgangs­punkt bilden. Derzeit sind nur für 4 der 18 Meta­indikatoren Ziel­werte fest­gelegt. Zusätzliche Ziel­werte könnten die Orientierung an gemeinsamen Ergebnissen stärken.

Budgetmittel: Gleichstellungsmaßnahmen häufig ohne konkrete Ressourcen-zuordnung

Eine weitere Heraus­forderung besteht in der un­zureichenden Verknüpfung von Gleich­stellungs­maß­nahmen mit den dafür vor­gesehenen budgetären Ressourcen. Zwar enthalten die BVA Gleich­stellungs­ziele und Maß­nahmen, Angaben zu den zugeordneten Budget­mittel fehlen jedoch meist. Zudem sind viele Maß­nahmen so allgemein formuliert, dass konkrete Programme, ihr Umfang und die dafür vor­gesehenen Mittel nicht erkennbar sind. Dies erschwert die Beurteilung, welchen budget­politischen Stellen­wert die Gleich­stellungs­ziele tat­sächlich haben.

Wirkungsorientierte Folgenabschätzungen: Gleichstellungswirkungen oft unzureichend analysiert

WFA sollen die erwarteten Auswirkungen von Regelungs­vorhaben auf die Gleich­stellung von Frauen und Männern unter­suchen. In der Praxis sind die Angaben jedoch häufig wenig aussage­kräftig. Vielfach wird lediglich fest­gehalten, dass eine Bestimmung für beide Geschlechter gleicher­maßen gilt oder keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine gleiche Rechts­lage bedeutet jedoch nicht zwangs­läufig, dass Frauen und Männer tat­sächlich in gleicher Weise betroffen sind. Beim Budget­begleit­gesetz 2027–2028 wurden bei 14 von 68 Artikeln des Gesetzes­entwurfs Gleichstellungs­wirkungen angesprochen, wobei tiefer­gehende Analysen über­wiegend fehlen. Verbesserungs­bedarf besteht insbesondere bei den Daten­grundlagen, Analyse­kapazitäten und der inhaltlichen Qualitäts­sicherung. Die seit 2013 unveränderten Fragen und Wesentlichkeits­kriterien der Gleich­stellungs­dimension könnten über­prüft und gegebenen­falls aktualisiert werden. Dies würde auch die Aussage­kraft späterer Evaluierungen erhöhen.

Internationale Beispiele für ein Gender Budget Statement und parlamentarische Beratungen

Gender Budget Statements zeigen, welche Gleich­stellungs­prioritäten eine Regierung verfolgt, welche Mittel dafür eingesetzt werden und welche Wirkungen erwartet werden. Beispiele aus Kanada, Spanien, Schweden, Frankreich und Australien zeigen unter­schiedliche Ausgestaltungen. Die parlamentarische Auseinander­setzung mit Gender Budgeting hängt wesentlich davon ab, in welcher Form geschlechter­bezogene Budget­informationen aufbereitet und dem Parlament vorgelegt werden. Dies kann durch Angaben in Budget­dokumenten, in ergänzenden Beilagen, in Folgen­abschätzungen oder in eigen­ständigen Berichten erfolgen. Werden die Informationen regel­mäßig vorgelegt, können sie eine Grundlage für die parlamentarische Kontrolle und die Einforderung von Rechen­schaft der Regierung für budget­politische Entscheidungen bilden. Zugleich bieten sie Möglichkeiten für eine Einbindung zivil­gesellschaftlicher Perspektiven.

Ansatzpunkte für ein österreichisches Gender Budget Statement

In Österreich könnte die neue Beilage Gender Budgeting zu einem Gender Budget Statement weiter­entwickelt und gemeinsam mit dem Budget­entwurf vorgelegt werden. Ein solches Statement sollte einen systematischen Über­blick über den Stand der Gleich­stellung und bestehende Geschlechter­unter­schiede bieten. Auf Grund­lage einer über­geordneten Gleich­stellungs­strategie sollten die prioritären Gleich­stellungs­ziele der Regierung, die zu ihrer Erreichung vor­gesehenen Maß­nahmen und Budget­mittel sowie die erwarteten Wirkungen dargestellt werden. Darüber hinaus sollten Gesetzes­vorhaben mit wesentlichen, auch potenziell negativen Gleich­stellungs­wirkungen enthalten sein. Ein über­sichtliches Dashboard mit Ist­werten, Ziel­werten und inter­nationalen Vergleichen könnte die Nutzung der Informationen erleichtern.

Österreich verfügt bereits über ein umfassendes, rechtlich stark verankertes Gender Budgeting-Instrumentarium, das in den gesamten Haushalts­kreis­lauf integriert ist. Die zentrale Heraus­forderung liegt daher weniger im Aufbau zusätzlicher Instrumente als in deren stärkerer strategischer Nutzung. Eine ressort­über­greifende Gleich­stellungs­strategie, die Verknüpfung prioritärer Maß­nahmen mit den dafür vorgesehenen Budget­mitteln und den erwarteten Wirkungen sowie aussage­kräftigere Folgen­abschätzungen könnten die Steuerungs­relevanz erhöhen.

Ein Gender Budget Statement könnte diese Elemente bündeln und die gleich­stellungs­politischen Prioritäten der Bundes­regierung trans­parenter machen sowie eine fundierte Grund­lage für parlamentarische Beratungen schaffen. Dabei könnte auf die bestehenden Informationen aus der Wirkungs­orientierung und den WFA zurück­gegriffen und gleich­zeitig die Wirksamkeit dieser Instrumente erhöht werden.

Ansätze für ein österreichisches Gender Budget Statement für den Arbeitsmarkt

Ein Schwer­punkt eines Gender Budget Statements könnte die Gleichstellung am Arbeits­markt sein. Hier bestehen erhebliche Geschlechter­unterschiede und wesentliche budget­politische Ansatz­punkte. 2025 lag die Erwerbs­tätigen­quote der Frauen bei 74,2 % und jene der Männer bei 81,0 %. Laut Eurostat Definition betrug die Teil­zeit­quote der Frauen in Österreich 49,6 % und war damit deutlich höher als im Durch­schnitt der Europäischen Union (EU; 27,5 %). Der Gender Pay Gap lag 2024 bei 17,6 % gegenüber 11,1 % in der EU, der Gender Pension Gap betrug 2025 35,0 % (EU: 23,9 %). Im Statement könnte aufgezeigt werden, welchen Beitrag budget­relevante Maß­nahmen, etwa die aktive Arbeits­markt­politik oder der Ausbau ganz­tägiger Kinder­betreuungs­einrichtungen, zur Verringerung dieser Unterschiede leisten sollen. Ein Gender Budget Statement sollte zudem Gleich­stellungs­wirkungen von Konsolidierungs­maßnahmen darstellen, etwa bei Familien­leistungen, dem Familien­bonus Plus und Beiträgen zur Arbeits­losen­versicherung. Damit würden sowohl gleich­stellungs­fördernde als auch potenziell nach­teilige budget­politische Maßnahmen sichtbar.

Ausgaben für Gewaltschutz

Auch für den Bereich Gewalt­schutz sind die Maß­nahmen und dafür im Budget vorgesehen Mittel nicht unmittelbar erkennbar. Die Mittel für Frauen­angelegenheiten, Gleich­stellung und Gewalt­schutz verteilen sich auf mehrere Ressorts und sind im Budget nicht durch­gehend gesondert ausgewiesen. Im BVA 2027 sind für das Global­budget (GB) 31.04‑Frauen­angelegenheiten und Gleich­stellung 55,3 Mio. EUR vorgesehen – um 21,2 Mio. EUR bzw. 62,1 % mehr als 2026. Die Erhöhung betrifft unter anderem Beratungs- und Gewalt­schutz­einrichtungen, ist aber teil­weise auch durch organisatorische Umschichtungen bedingt. Weitere relevante Ausgaben finden sich ins­besondere in den Bereichen Inneres, Justiz, Soziales und Integration.

Der Budgetdienst hat in einer Gender Budget-Landkarte zum Gewalt­schutz ausgewählte Ziele und Maß­nahmen mit Budget­mitteln für 2027 und 2028 verknüpft. Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025-2029 bietet hierfür einen ressort­über­greifenden politischen Rahmen. Eine ressort­über­greifende Darstellung könnte Ziele, Maß­nahmen, den Ressourcen­einsatz und erwartete Wirkungen trans­parenter machen.