Zusammenfassung
Digitales Vergessen umfasst so unterschiedliches wie die Löschung von Daten aus dem quasi digitalen Kurzzeitgedächtnis, die Forderung nach Löschung von Daten in einer Weise, dass sie nicht „für immer“ im digitalen Langzeitgedächtnis verbleiben („digitaler Radiergummi“) und schließlich Ansätze, die vorwiegend auf die Information von Nutzer:innen abzielen. Bisher gibt es schwer durchsetzbare Rechtsansprüche auf Löschung und die Datenschutzprinzipien der Datensparsamkeit bzw. Datenvermeidung und der informationellen Selbstbestimmung, aber keine Konzepte, die das Problem längerfristig und ganzheitlich angehen.
Einmal im Netz – immer im Netz? Technologien digitalen Vergessens / PDF, 120 KB