OGH 5.12.2022, 5 Ob 178/22w
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat – ähnlich dem Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung im Jahr 2021 (Zugang zu Informationen über Bezugsfortzahlungen) – entschieden, dass Journalist:innen bei Darlegung eines hinreichenden Interesses im Einzelfall in ihrer Rolle als „public watchdog“ einen Anspruch auf Zugang zu Informationen aus dem Personenverzeichnis des Grundbuchs haben können. Der OGH begründete seine Entscheidung mit einer – an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) orientierten – verfassungskonformen Auslegung des Begriffes des „rechtlichen Interesses“.