Fachinfos - Judikaturauswertungen

Neuigkeiten aus den Landtagen

(07. Februar 2023)

Änderung der Vorarlberger Landesverfassung (LGBl 68/2022) und des Gesetzes über die Förderung sowie die Transparenz der Landtagsparteien und -fraktionen (Parteienförderungsgesetz – PFG, LGBl 69/2022)

Die Landesverfassung, LGBl 9/1999, in der Fassung LGBl 36/2022 (LGBl 68/2022), und das Parteienförderungsgesetz, LGBl 52/2012, in der Fassung LGBl 44/2013 (LGBl 69/2022), wurden geändert.

Die Begründung des diesbezüglichen Selbständigen Antrags (81. Beilage im Jahre 2022 zu den Sitzungsberichten des XXXI. Vorarlberger Landtages Beilage 81/2022 Teil B) verweist auf die Entschließung des Landtages vom 25. April 2022 (Beilage 42/2022), in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, den Landtagsfraktionen im Mai 2022 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Entschließung des Landtages vom 9. März 2022 (Beilage 24/2022), mit der umfangreiche Änderungen des Parteienförderungsgesetzes gefordert wurden, vorzulegen. In weiterer Folge wurden den Landtagsfraktionen ein Entwurf über eine Änderung der Landesverfassung und ein Entwurf über eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes vorgelegt.

Mit diesen beiden Novellen werden Beschränkungen für die Wahlwerbung der Parteien, erweiterte Transparenzverpflichtungen der Parteien und Landtagsfraktionen, erweiterte Rückforderungsmöglichkeiten im Falle von Verstößen gegen die Fördervoraussetzungen bzw. -bedingungen sowie die Einrichtung eines Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates vorgesehen. Es wird weiters einerseits die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Weisungsfreistellung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates geschaffen und andererseits eine Zuständigkeit des Landes-Rechnungshofes zur Förderkontrolle gegenüber den im Landtag vertretenen Parteien und den Landtagsfraktionen begründet.