Zusammenfassung
Überwachungstechnologien werden ständig weiterentwickelt und sind kostengünstig verfügbar, was eine Anwendung am Arbeitsplatz als Werkzeug für das Management, gerade in Zeiten vermehrter Telearbeit im Homeoffice, plausibel erscheinen lässt. Die Arbeitsleistung von Menschen werden aber nicht nur im Homeoffice überwacht, auch Callcenter, Handel und Gastronomie sowie Logistik sind weitere Bereiche, in denen Arbeitsplatzüberwachung stattfindet. Beispiele dafür sind das Aufzeichnen von Mausbewegungen und Tastaturanschlägen, automatische Screenshots, GPS-Ortung, oder minütliches Fotografieren per Webcam und der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware, das Auswerten der Leistung des Arbeitsgerätes oder Algorithmen zur automatischen Berechnung der Produktivität.
Während verhältnismäßiges Monitoring, z. B. durch Zeitaufzeichnungen oder Zutrittskarten berechtigt und legal ist, können andere Formen der Arbeitsplatzüberwachung Persönlichkeitsrechte und damit die Menschenwürde verletzen und führen mitunter zu vermehrten Arbeitsunfällen oder Produktivitätseinbußen. Gerade in Unternehmen mit schwachen oder nicht-vorhandenen Betriebsräten können solche Überwachungspraktiken schnell Einzug halten. Hier ist eine zeitgemäße Überprüfung bestehender Gesetze nötig.