Fachinfos - Judikaturauswertungen 08.07.2021

U-Ausschuss: Unbegründete Nichtvorlage von Akten

Bundeskanzler zur Vorlage von Akten und Unterlagen betreffend THINK Austria an den Ibiza-Untersuchungsausschuss verpflichtet. VfGH 10.5.2021, UA 3/2021 (8. Juli 2021)

Sachverhalt

Mit Antrag gemäß Art. 138b Abs. 1 Z 4 B-VG begehrten fünf Mitglieder (= mehr als ein Viertel) des Ibiza-Untersuchungsausschusses (UsA) beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Feststellung, dass der Bundeskanzler verpflichtet sei, alle aus dem Untersuchungszeitraum stammenden Akten und Unterlagen der Stabsstelle Think Austria sowie anderer Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes (BKA) in Hinblick auf die Tätigkeiten der Stabsstelle Think Austria vorzulegen.

Dem Antrag vorangegangen waren zwei an den Bundeskanzler gerichtete Verlangen auf Vorlage von Akten und Unterlagen sowie schließlich die Aufforderung gemäß § 27 Abs. 4 VO-UA, der Vorlageverpflichtung binnen zwei Wochen nachzukommen. Am letzten Tag dieser zweiwöchigen Frist war der Parlamentsdirektion vom BKA mitgeteilt worden, dass der Aufforderung erst am folgenden Tag entsprochen würde. Am nächsten Tag war eine Übermittlung einzelner Akten und E-Mails mit der Mitteilung erfolgt, dass keine darüber hinausgehenden Akten und E-Mails vorlägen, die von abstrakter Relevanz für den Untersuchungsgegenstand seien.

Entscheidung des Verfassungs­gerichtshofes

Der VfGH entschied, dass die Akteneinsicht einer Partei im verfassungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nur bis zur Zustellung der Enderledigung in Betracht kommt. Davon sei nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn in der betreffenden Rechtssache konkrete Rechtsschutzinteressen glaubhaft gemacht werden, was im vorliegenden Verfahren aber nicht der Fall sei. In einem Verfahren, in dem es um die Vorlage von Akten und Unterlagen an einen UsA geht, sei darüber hinaus – vor Zustellung der Enderledigung – dann keine Einsicht in die von vorlagepflichtigen Organen dem VfGH übermittelten Akten und Unterlagen zu gewähren, wenn dies bereits streitentscheidend wäre.

Vgl. zu diesem Verfahren die Pressemitteilung und den Volltext der Entscheidung.