Wieso gibt es Unvereinbarkeits- und Transparenzregelungen?
In Österreich ist es üblich, dass Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates neben ihrer Tätigkeit als Mandatar:innen auch verschiedene andere Funktionen und einen "zivilen" Beruf ausüben. So können sie Wissen aus ihrer beruflichen Praxis in die parlamentarische Arbeit einbringen und eine Schnittstelle zu verschiedenen Lebensbereichen bilden. Gleichzeitig besteht aber eine besondere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, welche Funktionen und Tätigkeiten die Mandatar:innen neben ihrem Mandat ausüben und dass in diesem Zusammenhang möglichst keine Interessenkonflikte entstehen. Es gibt verschiedene rechtliche Regelungen, welche Funktionen keinesfalls gleichzeitig mit einem Mandat ausgeübt werden können, welche Tätigkeiten genehmigt werden müssen und welche (nur) veröffentlicht werden müssen (siehe unten).