Die Europäische Kommission hat eine führende Rolle. Sie definiert in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum (früher: Jahreswachstumsbericht) die Schwerpunkte des Europäischen Semesters. Sie prüft u.a. die Nationalen Reformprogramme und die Umsetzungsschritte der Mitgliedstaaten und erstellt auf dieser Basis Empfehlungen für den Rat, z.B. die Verwarnung von Mitgliedstaaten oder den Beschluss von Sanktionen.
Der Rat (FachministerInnen der Mitgliedstaaten) befasst sich mit den Berichten der Mitgliedstaaten und trifft die formellen Beschlüsse in unterschiedlichen Zusammensetzungen (z.B. Wirtschaft und Finanzen – ECOFIN, Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz – EPSCO). Er beschließt mit qualifizierter Mehrheit (= Zustimmung von 55% der Mitgliedstaaten, die mind. 65% der EU-Bevölkerung vertreten). Grundlage für die Beschlüsse sind die Empfehlungen der Kommission. Der Rat kann sie unter Angabe von Gründen ändern.
Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) hat die Reformziele für die EU und die Mitgliedstaaten zu bewerten. Er legt die fiskal- und wirtschaftspolitischen Prioritäten für die EU und die Mitgliedstaaten fest.
Das Europäische Parlament steht in einem laufenden Austausch mit den anderen EU-Organen. Wenn Empfehlungen oder Sanktionen gegenüber Mitgliedstaaten ausgesprochen werden sollen, kann das EP auch VertreterInnen dieser Staaten zu einem Austausch einladen. Im Februar und im September kommen Mitglieder des EP und der nationalen Parlamente in der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU („Art. 13-Konferenz“) zusammen.
Die nationalen Regierungen sind über den Rat und den Europäischen Rat direkt in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Sie beschließen jeweils das Nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm (bzw. Konvergenzprogramm in Nicht-Euro-Staaten) und legen diese der Kommission vor. Die Regierungen der Euro-Staaten müssen weiters eine Übersicht über ihre Haushaltsplanung vorlegen.