Die Änderung des Direktwahlaktes von 2018, die erst nach Ratifikation durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft treten wird, verpflichtet die Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen in Zukunft zu einer Sperrklausel zwischen 2 und 5 %. Nach dem Brexit werden noch Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und Polen mehr als 35 Sitze im EP haben. Diese Änderung soll eine weitere Fragmentierung des EP verhindern. Sie stellt Deutschland vor besondere Herausforderungen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nämlich die in der deutschen Europawahlordnung gültige 3 %-Klausel mit Urteil vom 26.2.2014 aufgehoben: Aus Art. 3 Grundgesetz (Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit) folge, dass jede Stimme grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben müsse.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sperrklauseln in den EU-Mitgliedstaaten. Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien und das Vereinigte Königreich besitzen keine Sperrklauseln.
Quelle: EPRS, Europawahl 2019: Nationale Bestimmungen; Eurostat, Ländercodes der EU; Stand 20.5.2019.