Rechtsmonitorings 09.07.2026

Änderung des Glücksspielgesetzes (ME)

Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz ua. geändert werden.

Rechtsmonitoring zu Ministerialentwurf 125/ME XXVIII. GP

Der Ministerialentwurf ist abrufbar unter: 125/ME XXVIII. GP

1. Warum ist der Ministerialentwurf relevant?

Es soll neue Berichtspflichten der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Finanzen (BMF) an den Nationalrat geben:

  • Ende des Jahres 2030 einen Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Sperrregisters (zentrales, anbieterübergreifendes, technisch unterstütztes Register für Besuchs- und Spielersperren oder -beschränkungen);
  • bis Ende des Jahres 2030 einen Bericht hinsichtlich der jährlichen Kosten, die aufgrund des Sperrverfügungsverfahrens gegen Anbieterinnen bzw. Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft ("Netzsperren") entstehen; die für den Bericht notwendigen Informationen soll die bzw. der BMF u.a. vom Amt für Betrugsbekämpfung erhalten;
  • Ende des Jahres 2031 einen Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Neuregulierung des Online-Glücksspiels.

2. Ende der Begutachtungsfrist:

  • 15. Juli 2026