Rechtsmonitoring zu Ministerialentwurf 67/ME XXVIII. GP
Der Ministerialentwurf ist abrufbar unter: 67/ME XXVIII. GP
Mit diesem Ministerialentwurf soll insb. eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (Haushaltsrahmenrichtlinie) erfolgen.
In diesem Zusammenhang soll als neue Aufgabe des Fiskalrates die Teilnahme an Sitzungen gemäß § 40 GOG-NR auf Einladung des Nationalrates, die bereits der parlamentarischen Praxis entspricht, ausdrücklich gesetzlich verankert werden (§ 1 Z 11 FPRG 2021 idF 67/ME XXVIII. GP; vgl. auch die Erläuterungen zum Ministerialentwurf, 2).
Zudem soll die Bestimmung zur jährlichen Erstattung eines sog. Produktivitätsberichts, der weiterhin u.a. dem Nationalrat vorzulegen sein soll, hinsichtlich des nunmehr zuständigen Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus angepasst werden (§ 5 Z 5 FPRG 2021 idF 67/ME XXVIII. GP).
Das Inkrafttreten ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung vorgesehen (§ 11 Abs. 2 FPRG 2021 idF 67/ME XXVIII. GP).
Die Begutachtungsfrist läuft bis 19. Dezember 2025.