Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Der vorliegende Gesetzentwurf dient zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (sogenannte Haushaltsrahmenrichtlinie).
Die Haushaltsrahmenrichtlinie wurde im Zuge der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung novelliert. Die Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung beinhaltet eine verstärkte länderspezifische Dimension, um die nationale Eigenverantwortung zu erhöhen. Dies soll unter anderem durch die Beibehaltung der beratenden Funktion unabhängiger finanzpolitischer Institutionen erreicht werden, die sich im Wesentlichen auf die gemeinsamen Grundsätze des fiskalpolitischen Pakts für nationale Haushaltskorrekturmechanismen stützt. Diese wurden von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung vom 20. Juni 2012 gemäß Art. 3 Abs. 2 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion vom 2. März 2012 (SKS-Vertrag) vorgeschlagen.
Der Inhalt von Titel III (Fiskalpolitischer Pakt) des SKS-Vertrags wurde im Zuge der Reform 2024 in das Unionsrecht überführt. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der Umsetzung des SKS-Vertrags durch die Mitgliedstaaten, wird auch bei der Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung die im fiskalpolitischen Pakt festgelegte Rolle unabhängiger finanzpolitischer Institutionen, die die öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten überwachen, als wirksames Element für den haushaltspolitischen Rahmen beibehalten. Um die haushaltspolitische Verantwortung zu stärken, sollen die unabhängigen finanzpolitischen Institutionen über ein hohes Maß an operativer Unabhängigkeit und Ressourcen sowie umfassende und zeitnahe Informationszugänge verfügen.
Die Kernaufgaben und -modalitäten des Fiskalrates sollen weitgehend aufrecht bleiben.