Ausübung des Stimmrechts durch den vorsitzführenden Vizepräsidenten (1588/GO-BR/2019)

Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit - BR

Ausübung des Stimmrechts durch den vorsitzführenden Vizepräsidenten Hubert Koller, MA gem. § 53 Abs. 3 GO-BR