Entschließung des Bundespräsidenten vom 20. Juni 2023 (1856/GO-BR/2023)

Zuschriften

Neufestsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder gemäß Art. 34 Abs. 2 und 3 B-VG aufgrund der Entschließung des Bundespräsidenten vom 20. Juni 2023