Wahl von Ausschüssen - BR
Wahl eines Mitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948
Wahl eines Mitgliedes des Ständigen gemeinsamen Ausschusses im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948