Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (320 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Dienstrecht der Hochschullehrer, der Bediensteten des wissenschaftlichen Dienstes und der Mitarbeiter im Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen (472 d.B.)

Ausschussbericht

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (320 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Dienstrecht der Hochschullehrer, der Bediensteten des wissenschaftlichen Dienstes und der Mitarbeiter im Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, im Gehaltsgesetz 1956, im Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Bundes-Personalvertretungsgesetz geregelt wird