Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit
Präsident Dr. Heinz Fischer stellt gem. § 65 Abs. 9 GOG-NR eine grundsätzliche Frage zur Beschlussfassung
Präsident Dr. Heinz Fischer stellt gem. § 65 Abs. 9 GOG-NR eine grundsätzliche Frage zur Beschlussfassung