Verlangen auf Erteilung eines Ordnungsrufes sowie Fristenlauf gemäß § 2 bs. 2 GOG im Fall Rosenstingl (614/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Feststellung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend ein mittels Zwischenrufes gestelltes Verlangen auf Erteilung eines Ordnungsrufes