Nichtzustandekommen eines Gesetzesbeschlusses in zweiter Lesung (623/GO)

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Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit

Nichtzustandekommen eines Gesetzesbeschlusses in zweiter Lesung, weil zwar die einfache Mehrheit, jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht worden ist