Zeitpunkt der Einberufung einer Sitzung aufgrund eines Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 GOG (435/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Erklärung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betreffend den Zeitpunkt der Einberufung einer Sitzung aufgrund eines Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 GOG