geschäftsordnungsrechtliche Unzulässigkeit, zwei Fragen im Rahmen einer mündlichen Anfrage zu stellen (1002/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. die geschäftsordnungsrechtliche Unzulässigkeit, zwei Fragen im Rahmen einer mündlichen Anfrage zu stellen