geschäftsordnungsrechtliche Unzulässigkeit, zwei Fragen im Rahmen einer mündlichen Anfrage zu stellen (1002/GO)

Erklärung Präsidentin/Präsident

Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. die geschäftsordnungsrechtliche Unzulässigkeit, zwei Fragen im Rahmen einer mündlichen Anfrage zu stellen