Bestimmungen des Art. 57 B-VG sowie die Verletzung des Briefgeheimnisses durch Abg. Johann Singer (1257/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellungen der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. die Beachtung der Bestimmungen des Artikels 57 B-VG seitens des Bundesministeriums für Justiz sowie die Verletzung des Briefgeheimnisses durch die Zitierung aus einem an Abg. Gerald Grosz adressierten Brief des Bundesministeriums für Justiz durch Abg. Johann Singer