die zur Verfügung stehende Redezeit zur Ausführung einer mündlichen Anfrage (1436/GO)

Erklärung Präsidentin/Präsident

Hinweis der Präsidentin Mag. Barbara Prammer auf die zur Verfügung stehende Redezeit von einer Minute zur Ausführung einer mündlichen Anfrage gem. § 96 Abs. 1 GOG