Erteilung eines Ordnungsrufes gem. § 103 Abs. 2 GOG (813/GO)

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Erklärung Präsidentin/Präsident

Ankündigung des Präsidenten Fritz Neugebauer, die Feststellung der Ordnungsrufwürdigkeit eines Zwischenrufes und allfällige Erteilung eines Ordnungsrufes gem. § 103 Abs. 2 GOG auf den Beginn der nächsten Sitzung zu verschieben