"Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG und nach dem Zugangskontrollgesetz im Jahr 2013" (1002/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter zu der schriftlichen Anfrage (1066/J) der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend "Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG und nach dem Zugangskontrollgesetz im Jahr 2013"

Beantwortet durch

Dr. Wolfgang Brandstetter (V)

Bundesministerium für Justiz

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