EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-592/13, ital. Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung bis nach der Urteilsverkündung in der ital. Rs C-534/13 (Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung, Art. 191 Abs. 2 AEUV, Grundsätze der Umweltpolitik, Verpflichtung des Eigentümer seines Grundstücks, der nicht für die Verschmutzung verantwortlich ist, zur Vornahme von Notsicherungs- und Sanierungsmaßnahmen)
Erstellt am 07.05.2014
Eingelangt am 15.05.2014, Bundeskanzleramt (BKA-VA.592/13/0001-V/7/2014)
- EGH: RS C-592/13