Rs C-534/13; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung, Art. 191 Abs. 2 AEUV, Grundsätze der Umweltpolitik, Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks, der nicht für die Verschmutzung verantwortlich ist, zur Vornahme von Notsicherungs- und Sanierungsmaßnahmen;
(2744/EU XXV.GP)
EGH: RS C-534/13 LIMITE 14.11.2013 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-534/13; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung, Art. 191 Abs. 2 AEUV, Grundsätze der Umweltpolitik, Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks, der nicht für die Verschmutzung verantwortlich ist, zur Vornahme von Notsicherungs- und Sanierungsmaßnahmen;
Erstellt am 14.11.2013
Eingelangt am 19.11.2013, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-534/13/0001-V/7/2013)
EGH: RS C-534/13
Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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