Rs C-534/13; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung, Art. 191 Abs. 2 AEUV, Grundsätze der Umweltpolitik, Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks, der nicht für die Verschmutzung verantwortlich ist, zur Vornahme von Notsicherungs- und Sanierungsmaßnahmen; (2744/EU XXV.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-534/13; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung, Art. 191 Abs. 2 AEUV, Grundsätze der Umweltpolitik, Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks, der nicht für die Verschmutzung verantwortlich ist, zur Vornahme von Notsicherungs- und Sanierungsmaßnahmen;

Erstellt am 14.11.2013

Eingelangt am 19.11.2013, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-534/13/0001-V/7/2013)