Rs C-252/14; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen. Steht Art. 63 AEUV einer Regelung entgegen, nach der auf von einer gebietsansässigen Gesellschaft ausgeschüttete Dividenden Quellensteuer erhoben wird, wenn der Anteilseigner seinen Sitz in einem andern Staat hat, während auf Dividenden – wenn sie an einen gebietsansässigen Anteilseigner ausgeschüttet werden – eine anhand eines fiktiven Ertrags berechnete pauschale Steuer erhoben wird, die langfristig der normalen Besteuerung aller Kapitalerträge entsprechen soll? Vorlage (32235/EU XXV.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-252/14; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen. Steht Art. 63 AEUV einer Regelung entgegen, nach der auf von einer gebietsansässigen Gesellschaft ausgeschüttete Dividenden Quellensteuer erhoben wird, wenn der Anteilseigner seinen Sitz in einem andern Staat hat, während auf Dividenden – wenn sie an einen gebietsansässigen Anteilseigner ausgeschüttet werden – eine anhand eines fiktiven Ertrags berechnete pauschale Steuer erhoben wird, die langfristig der normalen Besteuerung aller Kapitalerträge entsprechen soll? Vorlage

Erstellt am 30.06.2014

Eingelangt am 07.07.2014, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-252/14/0001-V/7/2014)