Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: politische und rechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Budgetlüge der Bundesregierung (2/GO)

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur

1. Aufklärung darüber, wann, von wem und warum auf Basis welcher Grundlagen entschieden wurde, die Obergrenzen für die Auszahlungen der Untergliederung 46 (Finanzmarktstabilität) insbesondere für die Hypo Alpe-Adria sowie die anderen verstaatlichten Kreditinstitute im Bundesfinanzrahmengesetz 2014-2017 vollkommen unrealistisch und unter Verletzung der in Art 51 (8) B-VG verankerten Grundsätze der Transparenz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes anzusetzen

2. Aufklärung darüber, warum der Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2014 – 2017 für die Untergliederung 46 (Finanzmarktstabilität) keine Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen für die drei verstaatlichten Banken, insbesondere für die Hypo Group Alpe-Adria, vorsieht, obwohl das Bundeshaushaltsrecht diese in Ausführung von Art 51 (8) B-VG zur Einhaltung der jeweiligen Obergrenzen explizit vorsieht. Aufklärung darüber, wann, von wem und warum entschieden wurde, geänderte Wirtschaftsprognosen bei der Vorlage des Bundesfinanzgesetzes 2013, des Bundesfinanzrahmengesetzes 2014-2017 und weiterer Vorlagen (z.B. die Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2014 vom 15. Oktober 2013 an die Europäische Union) außer Acht zu lassen

3. Aufklärung darüber, wann welche Mitglieder der Bundesregierung seit 2011 über die Wirtschaftsprognosen von WIFO, IHS, internationalen Organisationen und sonstigen Organisationen in Kenntnis gesetzt wurden

4. Aufklärung darüber, welche Rolle den jeweiligen Wirtschaftsforschungsinstituten im Rahmen der Budgeterstellung und mittelfristigen Finanzplanung des Bundes zugekommen ist

5. Aufklärung darüber, welche dieser Prognosen mit welcher Begründung der Erstellung der mittelfristigen Budgetplanung (BFRG 2013 - 2016 sowie BFRG 2014 – 2017) und des BFG 2013 zugrunde gelegt wurden

6. Aufklärung darüber, warum die Schätzungen der öffentlichen Abgaben (brutto und netto) im BFRG 2014-2017 trotz geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen gegenüber dem BFRG 2013-2016 de facto unverändert und somit auf den Annahmen über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Jahresende 2011 fortgeschrieben wurden

7. Aufklärung darüber, wann und warum entschieden wurde, bei der Vorlage des Bundesfinanzrahmens 2014-2017 und weiterer Vorlagen bestimmte Einzahlungen (z.B. Kapitalertragsteuer, Immobilienertragssteuer) zu überschätzen, andere Einzahlungen (z.B. Finanztransaktionssteuer) trotz sich abzeichnender Verschiebung zu budgetieren und bestimmte Ausgabenkürzungen (z.B. Förderreform, Verwaltungsreform) trotz sich abzeichnender Implementierungsprobleme in unrealistischer Höhe einzustellen

8. Aufklärung darüber, warum dem Bundesfinanzrahmen 2014 – 2017 für die Auszahlungen der Untergliederung 22 (Pensionsversicherung) nicht das damals rezenteste Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (§ 108e ASVG) zugrunde gelegt wurde, wodurch es zu einer zu optimistischen Darstellung des Bundeszuschusses zur Pensionsversicherung kam

9. Aufklärung darüber, welche Rolle leitende Beamte des Finanzministeriums bei der Schönung der Budgetzahlen im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen Budgetplanung (BFRG 2013-2016 sowie BFRG 2014-2017) sowie der Budgeterstellung (BFG 2013) spielten

10. Aufklärung über die Frage, inwieweit die Vorlage geschönter Budgets und Bundesfinanzrahmen mit der Absicht getätigt wurden, der Bevölkerung im Vorfeld der Nationalratswahlen am 29. September 2013 einen soliden und verlässlichen Budgetpfad in Richtung ausgeglichener öffentlicher Haushalte für die kommende Legislaturperiode vorzugaukeln

11. Aufklärung darüber, ob Mitglieder der Bundesregierung ihr Amt zur Wahlkampfhilfe missbraucht haben