EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-352/18; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 2, Art. 4 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Referenzindex für Hypothekendarlehen (IRPH), der nach freier Wahl des Gewerbetreibenden in Vertrag aufgenommen wird; Frage, ob Vertragsklausel, durch die IRPH einbezogen wird, der Richtlinie 93/13/EWG unterliegt; Frage nach dem Umfang einer (gerichtlichen) Prüfbefugnis/-pflicht; Frage nach der Vereinbarkeit einer Klausel zur Ermittlung des variablen Zinssatzes nach dem IRPH mit der auf Seiten des Gewerbetreibenden bestehenden Transparenzpflicht; Frage nach den Rechtsfolgen, die sich bei Nichtigerklärung des IRPHl ergeben; Aussetzung des Verfahrens bis nach der Urteilsverkündung in Rs C-125/18
Erstellt am 05.07.2018
Eingelangt am 09.07.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-352/18/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-352/18