Rs C-535/18; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 11 Abs. 1 lit. b UVP-RL 2011/92/EU; Recht eines Klägers auf Aufhebung einer Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers, der ihm die Beteiligungsmöglichkeit am Entscheidungsprozess genommen hat; Auslegung des Art. 4 Wasserrahmen-RL 2000/60/EG; Vorgaben für das behördliche Zulassungsverfahren; Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art. 6 UVP-RL; Begriff der Verschlechterung des Zustands eines Grundwasserkörpers; Befugnis aller Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit zur Geltendmachung von Verstößen gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot; Befugnis von Klägern, die in räumlicher Nähe zur geplanten Straßentrasse Hausbrunnen unterhalten, zur Geltendmachung dieser Verstöße; Vorlage (36282/EU XXVI.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-535/18; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 11 Abs. 1 lit. b UVP-RL 2011/92/EU; Recht eines Klägers auf Aufhebung einer Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers, der ihm die Beteiligungsmöglichkeit am Entscheidungsprozess genommen hat; Auslegung des Art. 4 Wasserrahmen-RL 2000/60/EG; Vorgaben für das behördliche Zulassungsverfahren; Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art. 6 UVP-RL; Begriff der Verschlechterung des Zustands eines Grundwasserkörpers; Befugnis aller Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit zur Geltendmachung von Verstößen gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot; Befugnis von Klägern, die in räumlicher Nähe zur geplanten Straßentrasse Hausbrunnen unterhalten, zur Geltendmachung dieser Verstöße; Vorlage

Erstellt am 20.09.2018

Eingelangt am 26.09.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-535/18/0001-V 6/2018)